Erstritten wurde das Urteil zu Gunsten des Vermittlers von der Sozietät Peres & Partner unter der Federführung von Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek. Nach Kenntnis der Rechtsanwälte Sochurek und von Wietersheim, handelt es sich um das erste klageabweisende Urteil betreffend eine Kundenklage gegen einen vertraglich gebundenen Vermittler der INFINUS AG.
Der auf Vermittler- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwalt Nikolaus Sochurek erklärt dazu: „Aus unserer Sicht wurde hier ein sachgerechtes Urteil gefällt. Der beklagte Vermittler hatte von den angeblich strafbaren Geschehnissen im Hintergrund der INFINUS Gruppe keinerlei Kenntnis und konnte eine solche Kenntnis auch nicht haben, weshalb ihm die beim Kunden entstandenen angeblichen Schäden nicht zugerechnet werden können.“
Gegenwärtig liegen der Sozietät die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vor. Die Anwälte rechnen damit, dass die schriftlichen Urteilsgründe im Laufe der kommenden Woche vorliegen werden. Die Vertretung der gebundenen Vermittler wird innerhalb der Sozietät von den Herren Rechtsanwälten Nikolaus Sochurek und Viggo von Wietersheim verantwortet.
Die in München-Schwabing ansässige Anwaltskanzlei Peres & Partner ist spezialisiert auf wirtschaftsrechtliche Beratung und Prozessvertretung. Neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Gesellschaftsrecht stellt das Handelsvertreterrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt dar.
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Nikolaus Sochurek
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