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Agentur

Viele geschlossene Schiffsfonds haben Kurs auf Insolvenz aufgenommen


27. Oktober 2012, 13:09
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Zahlreiche geschädigte Anleger haben in der Vergangenheit in sogenannte geschlossene Schiffsfonds investiert. Dabei sammeln die Fonds das Geld der Anleger, um damit Schiffe zu bauen und mit dem dauerhaften Ertrag der Schiffe Gewinne zu erwirtschaften. Auch das Containerschiff „MS Herm“ wurde von einem solchen Schiffsfonds erworben.

Viele Anlageberater priesen die Beteiligungen an Schiffsfonds lange Zeit als krisensicher und hoch rentabel an. Zum Teil wurde auch damit geworben, dass die Beteiligung zur Altersvorsorge dienen soll. Regelmäßige Ausschüttungen wurden als garantiert in Aussicht gestellt.

Tatsächlich haben die Anleger von Schiffsfonds in der jüngsten Vergangenheit aber kaum noch Ausschüttungen erhalten. Vielfach wurden die getätigten Ausschüttungen auch wieder von der Fondsverwaltung zurückgefordert, weil „andernfalls der Totalverlust der gesamten Einlage“ drohe, so die Argumentation. Dies sind Risiken, über die die meisten Anleger von ihren Finanzberatern nicht hinreichend aufgeklärt wurden. Ihnen wurde ganz im Gegenteil sogar oftmals das goldene Zeitalter der Schifffahrtsindustrie prophezeit. Tatsächlich sind die Charterraten jedoch rückläufig. Steigende Energiepreise machen den Markt immer unberechenbarer. Viele Schiffsfonds steuern geradewegs in die Insolvenz und mit ihnen die Anleger, die einst auf die Aussage ihrer Finanzberater vertrauten.
So auch bei der MS Herm. Während die MS Herm im Jahr 2008 noch täglich 10.000 EUR einfuhr, sind es mittlerweile gerade mal 2.200 – 3.500 EUR am Tag. Die Fahrt kostet jedoch pro Tag 5.000 EUR. Ein Verlustgeschäft durch und durch.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt nun vielen Anlegern wieder Hoffnung. Gerade wenn der Anlageberater nicht auf die Risiken der Beteiligung an einem Schiffsfonds hingewiesen hat, bestehen gute Chancen, dass dieser für die beim Anleger eingetretenen Schäden haften muss. Dies ist insbesondere dann von Interesse, wenn der Anlageberater zu einer Bank gehört, da sich die Schadenersatzansprüche dann gegen die Bank richten und diese in der Regel über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, um die Ansprüche der geschädigten Anleger zu befriedigen.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/rechtsgebiete/anlegerschutz

Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller
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