Derzeit stehen die Windreich-Anleihen noch etwa bei der Hälfte ihres Nennwerts. „Sobald der Handel wieder aufgenommen wird, ist jedoch zu befürchten, dass sie weiter massiv an Wert verlieren werden“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Den Zeichnern der Windreich-Anleihen drohen also weitere Verluste.
Daher rät Cäsar-Preller den Windreich-Gläubigern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, der sie bei den nächsten Schritten rechtlich begleiten und auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann. „Es kommt möglicherweise Prospekthaftung oder auch Schadensersatz wegen Falschberatung durch die Banken in Betracht“, erklärt Cäsar-Preller.
Parallel müsse geprüft werden, ob im Insolvenzplan die Interessen der Anleihe-Gläubiger entsprechend berücksichtigt werden. „Sonst macht die Insolvenz in Eigenverantwortung keinen Sinn“, so der Jurist.
Generell sieht Cäsar-Preller bei verschiedenen Mittelstandsanleihen möglicherweise Probleme auf die Anleihe-Zeichner zukommen. Immerhin sei die Insolvenz der Windreich GmbH kein Einzelfall in diesem Marktsegment. Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 11. September sei es in diesem Segment schon die siebte Pleite. Noch sind von den Insolvenzen Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien betroffen, doch das könnte sich bald ändern. Sven Pfeil, Vermögensverwalter bei Aramea Asset Management äußerte gegenüber dem Handelsblatt die Befürchtung, dass es schon bald auch bei anderen Unternehmen zu Zahlungsausfällen kommen könnte.
„Mittelstandsanleihen können für die Anleger ein gefährliches Spiel werden. Oft sind es bekannte Unternehmen, die mit ihrem guten Namen und hohen Zinsen locken. Doch ob die dann auch immer bedient werden können, ist fraglich.“
Anleihe-Zeichner der Windreich GmbH und auch anderer Mittelstandsanleihen können sich an die Kanzlei Cäsar-Preller wenden, die ihre Interessen bundesweit wahrnimmt.
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