Direkt zum Inhalt
bildungsdoc

Unternehmen

Bildung - Bildungsurlaub zur Sprachreise nutzen


09. November 2015, 11:13
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Bildungsurlaub soll die private Weiterbildung fördern und lebenslanges Lernen für Angestellte, Arbeiter und Azubis ermöglichen. Insbesondere Sprachkurse im Ausland mit Berufsbezug und die Möglichkeit, diese als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Soll ein Antrag auf Bildungsurlaub anerkannt werden, muss der Kurs mindestens 30 Wochenstunden umfassen.

Anträge auf Bildungsurlaub werden aber auch für Finanzbuchhaltungs- und Gesundheitskurse sowie PC-Kurse gestellt. Viele dieser Gesundheitsangebote dienen der Vorbeugung von Burnout, u.a. Entspannungstraining oder Yoga und Meditation. Unter den Angeboten sind ebenso Kurse speziell für Eltern (mit Kind/ern), für Erzieher und Lehrer.

Anspruch und Umfang: Jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate in einer Firma vollzeitbeschäftigt ist, hat Anspruch auf eine Woche pro Jahr Bildungsurlaub. Dieser kann auch an zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf zwei Wochen vereint werden. Für die Inanspruchnahme gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Maßgeblich für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist nicht der Wohnort, sondern das Bundesland, in dem sich der Arbeitsplatz befindet. In zwölf von sechzehn Bundesländern besteht ein Recht auf Bildungsurlaub. Am besten man fragt beim Arbeitgeber nach und recherchiert selber gründlich.

Planung: Nur der Antragsteller auf Bildungsurlaub allein entscheidet, an welchem Programm zum Bildungsurlaub er teilnehmen möchte. Ausschlaggebend für seinen Arbeitgeber ist lediglich, dass die Maßnahme zur Weiterbildung den Richtlinien entsprechend anerkannt ist. Möchte der Antragsteller eine zweiwöchige Sprachreise unternehmen, muss er seinen Anspruch von einem Jahr auf das nächste Jahr übertragen. Diesen Wunsch sollte er seiner Firma rechtzeitig schriftlich zum Jahreswechsel mitteilen und gleichzeitig nachfragen, wann ein geeigneter Zeitpunkt dafür ist.

Gehaltszahlung: Während der Weiterbildung erhält man weiterhin sein reguläres Gehalt. Man kann aber auch an mehrwöchigen Bildungsurlaubskursen teilnehmen und dafür nur einen Teil der Wochen als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber geltend machen. Wichtig ist immer, dass man die geplante Bildungsmaßnahme unbedingt vorher mit seinem Arbeitgeber bespricht.

Antragsbearbeitung: Viele Bildungsministerien haben Fristen von bis zu zwölf Wochen für die Bearbeitung der Anträge auf Bildungsurlaub festgelegt. Deshalb sollte rechtzeitig mit der Planung begonnen werden.

Weitere Informationen und Tipps zum Bildungsurlaub - http://www.bildungsdoc-dresden.de/auslandsprogramme/bildungsurlaub

bildungsdoc® - Infoportal für Bildung im Ausland. bildungsdoc® informiert neutral über Auslandsprogramme, stellt ausgewählte Auslandsangebote vor und berät kostenfrei zu Auslandsaufenthalten. bildungsdoc® erstellt Angebote und prüft, ob Förderprogramme zur Finanzierung des Auslandsaufenthalts genutzt werden können. In Dresden führt bildungsdoc® Info-Veranstaltungen zum Thema „Wege ins Ausland“ durch und es gibt eine Beratungsstelle für Schüler (sowie deren Eltern), die einen Auslandsaufenthalt während ihrer Schulzeit absolvieren wollen. Hier wird kostenfrei beraten und auf Wunsch Auslandsaufenthalte vermittelt.

bildungsdoc®
AP: Horst Rindfleisch
ABAKUS Business-Center
Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden
E-Mail: @email
Internet: http://www.bildungsdoc-dresden.de

Kontakt