Nach über zwei Jahre andauernden Untersuchungen hat die EU-Wettbewerbsaufsicht Grund zu der Annahme, dass insgesamt 13 Banken, der Derivateverband ISDA und der Datendienstleister Markit sich illegal abgesprochen haben, um Börsenbetreiber aus dem Markt für Kreditausfallderivate (Credit Default Swaps, CDS) fernzuhalten. „Die Banken dürfen nicht gemeinsam die Börsen ausschließen, um ihre Einnahmen aus dem außerbörslichen Handel mit Kreditderivaten zu bewahren. Der außerbörsliche Handel ist für Anleger nicht nur teurer als der Börsenhandel, sondern birgt auch systemische Risiken“, sagte EU-Wettbewerbskommissar Almunia heute (Montag) in Brüssel.
Die Kommission hat ihre Beschwerdepunkte an folgende Akteure verschickt: Bank of America Merrill Lynch, Barclays, Bear Sterns, BNP Paribas, Citigroup, Credit Suisse, Deutsche Bank, Goldman Sachs, HSBC, JP Morgan, Morgan Stanley, Royal Bank of Scotland, UBS sowie die International Swaps und Derivatives Association (ISDA) und den Dienstleister Markit.
Zwischen 2006 und 2009 versuchten die Deutsche Börse und die Chicago Mercantile Exchange, in das Kreditderivate-Geschäft einzutreten. Die Börsen wandten sich an die ISDA und an Markit, um die notwendigen Lizenzen für Daten und Index-Benchmarks zu erhalten. Nach den vorläufigen Erkenntnissen der Kommission aber erteilten die Banken, die diese Einrichtungen kontrollieren, diesen die Anweisung, die Lizenzen nur für den außerbörslichen Handel, nicht aber für den Börsenhandel zu erteilen. Darüber hinaus versuchten mehrere der Investmentbanken, die Börsen auch auf andere Weise vom Markt auszuschließen, beispielsweise indem sie sich auf ein bevorzugtes Clearinghaus verständigten.
Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass die Banken kollektiv darauf hingewirkt haben, die Börsen vom Markt auszuschließen, weil sie befürchteten, dass der Börsenhandel ihre Einnahmen aus der außerbörslichen Vermittlung schmälern würde.
Die Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein förmlicher Schritt bei Untersuchungen der Kommission im Falle mutmaßlicher Verstöße gegen die EU-Kartellvorschriften. Mit dieser Mitteilung setzt die Kommission die Parteien schriftlich von den gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkten in Kenntnis. Die Unternehmen können daraufhin die Unterlagen in der Kommissionsakte einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, um vor Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihren Standpunkt darzulegen.
Wenn die Parteien ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben und die Kommission dennoch zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie die wettbewerbswidrige Verhaltensweise untersagt und gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt.
Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie unter: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-630_en.htm