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Europäische Kommission

Institution

EU-Wettbewerbsaufsicht konsultiert neue Beihilferegeln für Flughäfen


03. Juli 2013, 18:29
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Europäische Kommission hat eine breit angelegte Konsultation zum Entwurf der neuen Leitlinien über staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften eingeleitet.

Sowohl Flughäfen als auch Luftverkehrsgesellschaften werden oft von den nationalen oder lokalen Behörden gefördert. Bislang mangelt es dabei an Transparenz im Hinblick auf die Höhe der Beihilfebeträge und die Gründe für die Förderung. Die Schaffung zahlreicher Regionalflughäfen in den vergangenen Jahren hat zwar eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Anbindung einiger Gebiete gespielt. Große Drehkreuz-Flughäfen sind immer häufiger überlastet. Gleichzeitig hat die Dichte der Flughäfen in bestimmten Gebieten der EU dazu geführt, dass bei der Flughafeninfrastruktur in Bezug auf die Passagiernachfrage und den Bedarf der Luftverkehrsgesellschaften erhebliche Überkapazitäten bestehen.

Dies könnte bestimmte Marktteilnehmer dazu veranlassen, auf Kosten der Steuerzahler auf „Subventionsfang“ zu gehen. In einigen Fällen waren Überschneidungen mit bereits vorhandener Flughafeninfrastruktur oder die Schaffung ungenutzter Kapazitäten festzustellen. Die Kommission prüft derzeit die öffentliche Förderung vieler Flughäfen in der EU, in Deutschland zum Beispiel in Lübeck, Frankfurt Hahn, Alternburg Nobitz, Zweibrücken, Berlin Schönefeld, Dortmund und Saarbrücken.

In den neuen Leitlinien wird festgelegt, unter welchen Bedingungen eine solche Unterstützung gewährt werden darf. Interessengruppen und Bürger können zu dem Entwurf Stellung nehmen. Die Kommission beabsichtigt, die neuen Regeln Anfang 2014 zu verabschieden. "Wir müssen dafür sorgen, dass die Verkehrsbedürfnisse der Bürger erfüllt werden und dass das Geld der Steuerzahler da eingesetzt wird, wo es wirklich gebraucht wird", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. "Schließlich müssen wir einen fairen Wettbewerb zwischen Flughäfen und zwischen Luftfahrtgesellschaften, unabhängig von deren Geschäftsmodellen, wahren. Dies gilt für kleine Regionalflughäfen ebenso wie für große Drehkreuze und für Billigfluggesellschaften ebenso wie für nationale Fluggesellschaften."

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