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Agentur

Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV: Ausstieg statt Insolvenz


28. Dezember 2012, 13:47
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, vertritt Anleger des Schiffsbeteiligungs-Fonds LLOYD FONDS LF 48 FLOTTENFONDS IV, die sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sehen. Mit "Zwischeninformation zum LF - Flottenfonds IV" vom 21.Dezember 2012, wird vielen Gesellschaftern ausgerechnet zum Weihnachtsfest eine Hiobsbotschaft übermittelt. Die Fondsgeschäftsführung unterrichtet über eine drohende Insolvenz der MS „MANHATTAN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und verlangt Rückzahlung der erhaltenen Auszahlungen der MS “FERNANDO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG möglichst weiträumig vor Fälligkeit eines angebliche Anspruchs.

Für den 11.Januar 2013 kündigt man eine Informationsveranstaltung an. Krasser kann man den Schiffbruch einer angeblich werthaltigen und ertragreichen Beteiligung, zu deren Finanzierung auch die Aufnahme eines Darlehns empfohlen wurde, schwerlich kommunizieren.

Ob die Rückforderung von Ausschüttungen überhaupt gerechtfertigt ist, berührt die Mandanten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte nur in zweiter Linie. Denn bekanntlich muss kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Wir machen darauf an vielen Stellen der Kanzleiseite aufmerksam. Gefloppte Anlagen können, wie es hunderte zufriedene ehemalige Mandanten in vergleichbarer Lage schon erfahren konnten, vollständig rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu Anlagen in Schiffs -, Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz.

Dazu gehört auch die hier besonders willkommene Verpflichtung, Rückzahlungen an Fonds übernehmen zu müssen. Das schadensersatzpflichtige Kreditinstitut hat den mit solchen Forderungen konfrontierten Anleger davon freizustellen oder Aufwendungen dafür, auch wenn sie schon vor einiger Zeit anfielen, zu erstatten. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Mehr Informationen auf www.vermögensrekonstruktion.de

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf
Telefon-Nr.: 0211 86322525
Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: @email
www.vermögensrekonstruktion.de

Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 24 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

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