Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hatte der Gesetzgeber 2001 für weitreichende Änderungen bestehender Regelungen zur Berufsunfähigkeit gesorgt. Erhebliche Folgen hatte vor allem die faktische Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung zugunsten einer neuen dreistufigen Erwerbsminderungsrente. Diese Rente wird abhängig von der noch gegebenen Erwerbsfähigkeit gezahlt. Hierbei gilt: Nur wenn der Betroffene weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, besteht Anspruch auf die vollen Leistungen; bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit zwischen drei bis sechs Stunden halbiert sich die Erwerbsminderungsrente. Bei einem beispielhaften monatlichen Bruttogehalt von 3.500 Euro (Wohnort: alte Bundesländer) bestünde in diesem Fall ein Rentenanspruch in Höhe von lediglich 560 Euro pro Monat (halbe Rente). Ist der Versicherte in der Lage, sechs oder mehr Stunden täglich zu arbeiten, besteht gemäß der seit 2001 geltenden Regelung überhaupt kein Anspruch auf Rentenleistungen. Dasselbe gilt für Berufseinsteiger, die innerhalb einer Frist von fünf Jahren (vor Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung) noch nicht mindestens drei Jahre lang ihre Pflichtbeiträge geleistet haben. Doch die neuen Regelungen haben noch einen Nachteil: Über die finanziellen Einschränkungen hinaus kann der Betroffene zudem aufgefordert werden, auch unqualifizierte Erwerbstätigkeiten zu übernehmen, die zur Ausbildung und dem beruflichen Werdegang nicht oder nur teilweise passen.
Die NÜRNBERGER Versicherung rät aufgrund der drohenden Versorgungslücken der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dazu, sich frühzeitig und individuell über bestehende Möglichkeiten der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beraten zu lassen. Eine NÜRNBERGER BUV schützt Angestellte, die im Falle der Erwerbsminderung in der Lage sein wollen, ihren gewohnten Lebensstandard zu halten, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen – zum Beispiel Selbständige und Freiberufler. Diese gehören nicht zum Kreis der gesetzlich Rentenversicherten, haben also in aller Regel keinen Anspruch auf Zahlungen bei Erwerbsunfähigkeit. Doch auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sollten privat für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsorgen, denn bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit können im Einzelfall erhebliche wirtschaftliche Einschränkungen drohen.
Vorteilhaft ist für alle Berufsgruppen vor allem der frühzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufseinsteiger und Auszubildende profitieren bei der NÜRNBERGER Einsteiger-BU von besonders günstigen Beiträgen und einem gleichbleibenden Versicherungsschutz in den ersten 5 Versicherungsjahren.
Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit und den Versicherungslösungen der NÜRNBERGER: http://www.nuernberger-berufsunfaehigkeitsversicherung-informationen.de
Über die NÜRNBERGER Versicherung
Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe gehört mit einem Umsatz von rund 4,8 Mrd. EUR im Geschäftsjahr 2012 und bundesweit 27.000 Mitarbeitern im Außen- und Innendienst zur Spitzengruppe der deutschen Versicherer. Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe ist großer Personen- und Sachversicherer sowie Partner mittelständischer Betriebe und berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Mit ihren innovativen Entwicklungen unter anderem im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe einen ausgezeichneten Ruf im deutschen Versicherungsmarkt erworben.
Kontakt
NÜRNBERGER Versicherungsgruppe
Öffentlichkeitsarbeit
Roland Schulz
Ostendstraße100
90334 Nürnberg
Tel.: 0911 531-4593
Fax: 0911 531-814593
Internet: www.nuernberger.de
E-Mail: @email