Barrierefreie taktile Markierungen sorgen für Abstand und Sicherheit
Bisher wurden Abstandsmarkierungen auf dem Boden vor allem eingesetzt, um
die Diskretion zu wahren, etwa in Banken, Arztpraxen, Krankenhäusern oder
an Schaltern und Automaten. Mit der Pandemie sind eineinhalb bis zwei Meter
Abstand zur nächsten Person zur Regel geworden, um einer Infektion
vorzubeugen – und das dauerhaft in jeder Verkaufs- und Beratungssituation.
In öffentlichen Gebäuden, Geschäften und Supermärkten sind oft Markierungen
aus Klebeband zu finden, die aber in der Regel nur kurze Zeit haften bleiben.
Sie sind zudem durch Schmutz und Sohlenabrieb nach einiger Zeit kaum noch
zu erkennen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sowie ältere Menschen,
bei denen die Sehkraft nachgelassen hat, sind Abstandsmarkierungen aus
Klebeband häufig gar nicht erkennbar. Entsprechend haben diese
Personengruppen Probleme dabei, den Mindestabstand richtig einzuschätzen.
Die Lösung besteht im Einsatz von taktilen Markierungen, die bei einer Höhe
von drei Millimetern mit den Füßen und dem Einkaufswagen wahrgenommen
werden können, gleichzeitig aber flach genug sind, um nicht zur Stolperfalle zu
werden.
Erfahrener Partner
Seit vielen Jahren entwickelt und produziert die inclusion AG aus Wesseling
taktile Markierungen (Bodenindikatoren), die als Bestandteil taktiler
Leitsysteme blinden und sehbehinderten Menschen sichere Orientierung geben.
Als Fachbetrieb für Barrierefreiheit bietet die inclusion AG eine Vielzahl an
Lösungen, damit alle barrierefreien Maßnahmen einfach, schnell und
kostengünstig umgesetzt werden können. „Mit taktilen Markierungen lassen
sich auch Farbleitkonzepte einfach und konsequent umsetzen“, sagt Markus
Georg, Vorstandsvorsitzender der inclusion AG, und ergänzt: „Laufwege
können zum Beispiel mit Leitstreifen in grüner Farbe gekennzeichnet werden,
Wartezonen mit Gelb und mit Rot sensible Zonen oder Sperrbereiche, um den
Besuchern eine intuitive Wegeführung anzubieten.“
Mangelnde Barrierefreiheit ist Diskriminierung
Menschen mit Einschränkungen haben das Recht auf umfassende Teilhabe. Die
Forderung danach ist ein notwendiger Schritt in Richtung Inklusion. Obwohl in
Deutschland bereits im März 2009 das von den Vereinten Nationen drei Jahre
zuvor verabschiedete „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung” (UN-BRK) in Kraft getreten ist, gibt es in vielen Bereichen des
öffentlichen Lebens noch erheblichen Nachholbedarf in Hinblick auf die
allgemeinen Grundrechte. Eine wesentliche Forderung ist, dass alle öffentlich
zugänglichen Bauten gemäß der UN-Konvention barrierefrei herzustellen sind.
Dabei werden für Menschen mit Behinderung keine Sonderlösungen gefordert.
Das Ziel sollte ein „Design für Alle“ sein, das die Nutzung für alle Personen
ermöglicht – ohne individuelle Anpassung oder besondere Assistenz.
Im Rahmen der Maßnahmen gegen Covid-19 wurden bzw. werden bundesweit
Impf- und Testzentren eingerichtet und betrieben. „Um allen Menschen einen
gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen, muss die barrierefreie
Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit dieser Impfzentren
gewährleistet sein“, so die Forderung von EDAD – Design für Alle Deutschland
e. V.
EDAD begrüßt grundsätzlich, dass die Handlungsempfehlung „Hinweise für die
Einrichtung und den Betrieb barrierefreier Corona-Impfzentren“ von der
Bundesfachstelle Barrierefreiheit verfasst wurde. Eine Arbeitsgruppe der EDAD
hat diese Anleitung um wichtige Ergänzungen erweitert und Aspekte des
Designs für Alle kommentiert. Die Informationen sind abrufbar unter
www.design-fuer-alle.de/barrierefrei-zugaengliche-impfzentren-im-design…. Wünschenswert wäre es, wenn sich alle Impf- und Testzentren mit diesem
wichtigen Thema beschäftigen würden.
Das Testzentrum ist an Werktagen von 8.00 – 20.00 Uhr geöffnet und mit dem
ÖPNV unkompliziert zu erreichen. Details unter www.smartcovid.de