Derzeit hat jedes Kind Anspruch auf elf verschiedene Gesundheitsvorsorgen. Dazu zählen die Kinderuntersuchungen U1 bis U9 sowie die Untersuchung J1, die Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren erhalten. Diese Untersuchungen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und werden somit in voller Höhe erstattet. Sie dienen der Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten und Verhaltensstörungen und sollen die altersgerechte Entwicklung des Kindes gewährleisten. Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen wird dringend empfohlen und ist mittlerweile in einigen Bundesländern sogar Pflicht.
Zusätzlich empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte drei weitere Untersuchungen, um Lücken zwischen den übrigen Terminen zu schließen und so eine noch bessere Gesundheitsvorsorge des Kindes zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um die U10 (7 bis 8 Jahre), die U11 (9 bis 10 Jahre) und die J2 (16 bis 17 Jahre).
Im Mittelpunkt der Untersuchungen U10 und U11 steht vor allem das Erkennen von Schulleistungs-, Sozialisations- und Verhaltensstörungen wie z.B. einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitäts-Syndrom), aber auch von falscher Ernährung oder übermäßigem Medienkonsum. Die J2-Untersuchung für Jugendliche im Teenageralter befasst sich hingegen mit Pubertätsproblemen und Fragen im Bereich der Sexualität.
Leider werden die Kosten dieser freiwilligen Untersuchungen bisher nur von einem Teil der gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Außerdem wird besonders die J2 von vielen Versicherern nur in bestimmten Bundesländern bezahlt.
Ob Ihre Kasse die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen übernimmt erfahren Sie unter http://www.krankenkasseninfo.de/Vorsorge_Kinder.pdf .
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