Köln, 29.11.2018 – Mit der elDAS-VO ist seit nunmehr zwei Jahren eine Verordnung wirksam, auf deren Basis elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums geregelt sind. Damit ist erstmals grenzübergreifend die rechtsverbindliche Unterschrift und Übermittlung, beispielsweise von Vertragsunterlagen, in einem durchgängigen Onlineprozess vollständig medienbruchfrei möglich. Immer häufiger wird daher die Nutzung von Vertrauensdiensten nach eIDAS auch in neuen Anwendungsbereichen zur Pflicht, so etwa im nächsten Jahr für die Finanzwirtschaft mit der Payment Services Directive 2 (PSD2). Profitieren könnten davon auch die Diensteanbieter.
Die elDAS-VO umfasst neben einer Neuregelung der elektronischen Signaturen auch Dienste für elektronische Siegel und Zeitstempel, die Zustellung elektronischer Einschreiben und Webseiten-Zertifikate. Früher gab es lediglich eine Richtlinie für qualifizierte elektronische Signaturen, die zudem durch jeden EU-Mitgliedsstaat eigenständig umgesetzt werden musste, ohne dass damit jedoch eine EU-weite Rechtsverbindlichkeit bestand. Mit der elDAS-VO als unmittelbar geltendem Recht sind hingegen einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen worden.
Initiiert wurde die elDAS-VO bereits im Jahr 2010 von der EU im Rahmen des Projekts „Digitale Agenda für Europa 2020“ mit Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit. Zu ihren Kernzielen gehört die Beseitigung bestehender Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Verwendung elektronischer Identifizierungsmittel. Sie bezweckt keinen Eingriff in die bestehenden elektronischen Identitätsmanagementsysteme und zugehörigen Infrastrukturen der EU-Staaten. Vielmehr soll darüber sicher gestellt werden, dass in der digitalen Kommunikation über die Landesgrenzen hinaus eine sichere elektronische Identifizierung und Authentifizierung möglich wird.
„Bislang konnten Unternehmen, Behörden oder Einzelpersonen als digitale Nutzer ihre elektronischen Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste nicht verwenden, um sich in einem anderen Mitgliedstaat online zu authentifizieren oder rechtsverbindlich Geschäfte zu tätigen. Durch die fehlende rechtliche Regelung konnten die Vorteile des Binnenmarktes nicht vollständig ausgeschöpft werden. Denn bis zur Umsetzung der eIDAS-VO wurden die nationalen elektronischen Identifizierungssysteme und Vertrauensdienste in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht anerkannt“, erläutert Clemens Wanko, Bereichsleiter Trust Infrastructure bei der TÜV TRUST IT.
Mit den elDAS-VO-konformen und damit qualifizierten Vertrauensdiensten stehen hingegen nun Möglichkeiten zur Verfügung, Interaktionen in allen Bereichen der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltungen sowie zwischen Bürgern vollelektronisch medienbruchfrei und rechtsverbindlich zu tätigen. „Dies schließt ein, dass die elektronischen Informationen gesichert übertragen und beweiswerterhaltend archiviert werden“, betont Wanko. Mit der elDAS-Verordnung sind die Bremsen für eine sichere und vor allem rechtsverbindliche Datenkommunikation im gesamten Gebiet aller EU-Länder gelöst.
Davon könnten auch die Anbieter von qualifizierten Vertrauensdiensten erheblich profitieren. „Für sie bietet die neue Verordnung große Chancen, da sie nun europaweit denselben Vorgaben unterliegen und ihre Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen anerkannt werden müssen.“
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Die TÜV TRUST IT GmbH ist bereits seit vielen Jahren erfolgreich als IT-TÜV tätig und gehört zur Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA. Von ihren Standorten Köln und Wien aus fungiert das Unternehmen als der neutrale, objektive und unabhängige Partner der Wirtschaft. Im Vordergrund stehen dabei die Identifizierung und Bewertung von IT-Risiken. Die Leistungen konzentrieren sich auf die Bereiche Management der Informationssicherheit, Mobile Security, Cloud Security, Sicherheit von Systemen, Applikationen und Rechenzentren, IT-Risikomanagement und IT-Compliance.
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