„Ehepaare können noch bis zum 30. November ihre Steuerklasse wechseln. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn einem der Ehepartner Arbeitslosigkeit droht oder die Ehefrau schwanger ist“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von www.lohnsteuer-kompakt.de .
Der Grund: Arbeitslosengeld und Elterngeld werden anhand des Nettoeinkommens berechnet. Durch die Wahl einer günstigen Steuerklasse steigt der Nettolohn.
„Eltern, die Elterngeld beantragen wollen, müssen mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes die Steuerklasse wechseln, um die Höhe des Elterngeldes positiv zu beeinflussen“, erklärt Leander Bretschger. „Denn bei der Berechnung des Elterngeldes gilt immer der Steuersatz, den der betreffende Elternteil in den vergangenen zwölf Monaten am längsten hatte.
Da 2013 die elektronische Steuerkarte eingeführt wird, sollten Arbeitnehmer genau nachprüfen, welche Daten über sie gespeichert sind. Freibeträge für Kinder, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben müssen im Zuge der Umstellung erneut eingetragen werden. „Welche Daten eingetragen sind, erfahren Steuerpflichtige entweder direkt beim Finanzamt oder über das Elster-Portal“, so Bretschger. Freibeträge können noch bis zum 30. November eingetragen werden.
Das gilt auch für berufsbezogene Aufwendungen. Liegen die Aufwendungen bei mindestens 1600 Euro im Jahr, kann man sich diesen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Zu den berufsbezogenen Aufwendungen gehören beispielsweise die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Fortbildungskosten, Entfernungspauschalen, Kosten für das Arbeitszimmer, Kinderbetreuungskosten oder Berufsbeiträge.
Wer die Steuererklärung für 2008 noch einreichen möchte, kann das noch bis Ende des Jahres tun. Das lohnt sich für Steuerpflichtige, die aufgrund erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder haushaltsnaher Dienstleistungen mit einer Steuererstattung rechnen. Auch die Arbeitnehmersparzulage für 2008 kann noch bis Ende des Jahres beantragt werden. Wird die Frist zu Jahresende nicht eingehalten, entfällt der Anspruch. Die Frist gilt auch für Anträge auf staatliche Förderung von Riester- und Bausparverträgen.
Bankkunden, die bei einer Bank Gewinne und bei der anderen Verluste zu verzeichnen haben, können diese Verluste nur dann steuersparend geltend machen, wenn sie bei der Steuererklärung die Anlage KAP beifügen. Damit das Finanzamt diese Verrechnung anerkennt, muss eine Verlustbescheinigung der Bank beigelegt werden. Diese kann nur noch bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragt werden.
Unter http://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/steuertipps-fur-das-jahre… finden Interessierte die wichtigsten Steuertipps für den Steuerendspurt 2012.