Der Staatsminister erklärte dazu: „Der Schutz von Kulturgut ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Besonders in Krisensituationen und bewaffneten Konflikten, wie beispielsweise in Afghanistan, im Irak und aktuell in Syrien und Mali, werden Museen und archäologische Grabungsstätten geplündert und Kulturgüter illegal ins Ausland gebracht. Dabei geht es nicht nur um Kulturgut, das für diese Staaten von nationaler Bedeutung ist, sondern auch um den Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit.“
Nach Angaben internationaler Organisationen wie der UNESCO in Paris steht der illegale Handel mit Kulturgut nach dem illegalen Handel mit Waffen und Drogen weltweit an dritter Stelle der internationalen Kriminalität. Der Kulturstaatsminister betonte, „Deutschland steht zu seiner völkerrechtlichen Verantwortung, gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen und unrechtmäßig ausgeführtes Kulturgut zurückzugeben.“
Mit der Ratifizierung des UNESCO-Kulturgutübereinkommens hat die Bundesrepublik im Jahr 2007 die Verantwortung übernommen, Maßnahmen gegen die rechtswidrige Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut zu ergreifen. Im selben Jahr wurde das Kulturgüterrückgabegesetz verabschiedet, um das internationale Übereinkommen in nationales Recht umzusetzen. Der heute verabschiedete Bericht geht auf eine Anforderung des Bundestags und des Bundesrats zurück.
Bernd Neumann: „Der Bericht stellt eine umfassende Bestandsaufnahme des Kulturgutschutzrechts in Deutschland dar und kommt zu dem Ergebnis, dass die getroffenen Neuregelungen von 2007 richtig und notwendig waren. Der Bericht konstatiert aber auch, dass gesetzgeberische Nachbesserungen erforderlich sind. So soll es durch eine klarere und eindeutigere Formulierung der Voraussetzungen zu einer Erleichterung der Rückgabe illegal nach Deutschland eingeführter Kulturgüter kommen, die bisher in der Praxis weitestgehend leer lief. Deutsches Kulturgut könnte zukünftig durch Normierung einer generellen Ausfuhrgenehmigungspflicht für bestimmte Kategorien von Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland geschützt werden. Mit der Zusammenführung der Regelungen zum Abwanderungsschutz und zur Kulturgüterrückgabe in einem Gesetz streben wir nicht zuletzt eine Gesetzesvereinfachung an. Die notwendigen Gesetzesänderungen werden im Zusammenhang mit der Umsetzung der erwarteten EU-Richtlinie 2014 realisiert werden.“
Den vollständigen Bericht finden Sie unter: www.kulturstaatsminister.de