Düsseldorf. Sie sind die „Mutter der Share Economy“, die jeder kennt – egal ob in der Arztpraxis, beim Friseur oder der Gastronomie: Mehr als 200.000 erstgenutzte Lesemappen gehen Woche für Woche auf den Weg, frisch bestückt mit einer Auswahl von aktuell rund 300 lieferbaren Zeit¬schriften¬titeln, vertrieben von den regionalen Lesezirkel-Unternehmen, die im 1908 gegründeten Verband Deutscher Lesezirkel organisiert sind.
Alterserscheinungen zeigt das Geschäftsmodell Lesezirkel jedenfalls nicht – ganz im Gegenteil: Mit einer IVW-geprüften Gesamtauflage von 11,09 Mio. Zeitschriften konnten die Lesezirkel ihre verbreitete Auflage im Berichtsjahr 2020 erneut steigern. Ihre Reichweite erhöhte sich auf wöchentlich 13,52 Mio. Leser (Vorjahr: 11,86). Das entspricht einem Anteil von 19,1 Prozent der über 14-Jährigen in Deutschland (Vorjahr: 16,8%), so die aktuellen Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen (agma). Damit hebt sich die Reichweite der Lesezirkel positiv vom ansonsten rückläufigen Leseverhalten im Markt für Publikums-zeitschriften ab.
Signal für die Leistungsfähigkeit von Lesezirkel
„Die Mediawerte sind ein starkes Signal für die Leistungsfähigkeit und Popularität von Lesezirkel“, sagt Philipp Brück, der Geschäftsführer im Verband Deutscher Lesezirkel. Brück zeigte sich bei der Vorlage des Jahresberichts zuversichtlich, dass es zur Jahresmitte nach dem Lockdown, der speziell Friseurbetriebe und die Gastronomie betroffen habe, den Re-Start geben werde. Damit verbunden sei auch eine weitere Belebung des Geschäfts der Lesezirkel: „Die Leistungsdaten für 2020 sind ein signifikanter Indikator dafür, dass die Lust am Lesen von Zeitschriften im Lesezirkel ungebrochen groß ist. Ein nicht zu vernachlässigender Anteil der Lesemappen geht inzwischen an private Haushalte, die Lesezirkel beziehen – kostengünstig, vielfältig und nachhaltig.“
Auslage von Lesezirkel-Zeitschriften erlaubt
Brück wies wiederholt die zwischenzeitlich kursierende Falschmeldung und vermeintliche Verfügung zurück, dass die Auslage und der Bezug von Zeitschriften nicht erlaubt sei. Dies hatte in einigen Friseurbetrieben und Arztpraxen für Irritationen und Abbestellungen gesorgt. Richtig sei jedoch, dass die Auslage weiterhin erlaubt sei, so Brück: „Zeitschriften stellen keine Infektionsgefahr dar, darauf hat auch die Berufsgenossen¬schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BWG) noch einmal hingewiesen.“ Die Auslage von Zeitschriften in Betrieben und Praxen ist dementsprechend in den aktuellen BGW-Arbeitsschutz-standards für die Zeit der Coronavirus-Pandemie weiterhin ausdrücklich erlaubt. Denn nach allen bisherigen Erkenntnissen zur Übertragung von Coronaviren über das Berühren von Oberflächen kommt das Bundesinstitut für Risikobewertung zu dem Ergebnis: „Dem BfR sind bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt.“
Für Rückfragen:
Verband Deutscher Lesezirkel e.V.
Philipp Brück
Geschäftsführer
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