„Im vorliegenden Sondergutachten wird erneut deutlich, dass zahlreiche wesentliche Wettbewerbshindernisse unmittelbar auf die Anreize und Möglichkeiten des integrierten Eisenbahninfrastruktur- und Verkehrsunternehmens DB AG zurückzuführen sind, Wettbewerber auf den Verkehrsmärkten zu diskriminieren“, heißt es weiter. Auch unter einer Neufassung der Regulierung beständen für den integrierten DB-Konzern vielfältige Möglichkeiten, alternative Eisenbahnverkehrsunternehmen zu benachteiligen. Deshalb könne ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb im Eisenbahnmarkt nur dann erreicht werden, wenn Infrastruktur- und Verkehrsleistungen eigentumsrechtlich getrennt voneinander erbracht würden.
Das bestehende System der Entgeltregulierung sei nicht geeignet, einen effizienten Wettbewerb auf der Schiene zu gewährleisten, heißt es im Gutachten. Aus dem Regulierungsregime ergäben sich keine starken Anreize zur Senkung der mit der Eisenbahninfrastrukturbereitstellung verbundenen Kosten und der Zugangsentgelte.