Chronologie:
Der 70-jährige Kläger begab sich in die Behandlung des Beklagten zwecks Vornahme einer präventiven Koloskopie. Dabei kam es zu einer Darmperforation, die postoperativ zu erheblichen Komplikationen führte. Es stellte sich ein Nierenversagen, sowie eine Bauchfellentzündung ein, eine Notoperation war erforderlich, sowie eine Behandlung mit Langzeitbeatmung auf der Intensivstation. Die körperliche Gesamtsituation des Klägers war und ist deutlich geschwächt.
Verfahren:
Das Landgericht Göttingen hat den Vorfall mittels eines Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Zwar kam der Gutachter im Ergebnis zu keinem Behandlungsfehlervorwurf, der Beklagte haftet dem Kläger aber unabhängig vom Vorliegen eines Behandlungsfehlers unter dem Gesichtspunkt eines Aufklärungsfehlers, denn er hat nicht bewiesen, dass er den Kläger hinreichend über das Risiko einer Darmperforation aufgeklärt hat. Das Gericht hat den Beklagten daher zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 25.000,- Euro, nebst Zinsen verurteilt. Im Übrigen stellt es fest, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Beklagten auch sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aus dem zugesprochenen Feststellungsanspruch wird der Kläger nunmehr wieder in Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer des Beklagten eintreten. Kommt es nicht zu einer Einigung bzgl. einer angemessenen Schadenersatzsumme, wird es zu einem Folgeprozess kommen, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.