Natürlich werden sich viele Kreditnehmer die zu Unrecht einbehaltenen Kreditgebühren nun wieder zurückholen wollen. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: "Und dafür stehen die Chancen gut! Das neue Urteil ebnet den Weg und wer innerhalb der vom BGH definierten Verjährungsfrist Gebühren für einen Kreditvertrag bezahlt hat, der bekommt das Geld zurück." Betroffen sind voraussichtlich Kreditverträge, die ab 2011 abgeschlossen wurden.
Bislang hatte die Banken eine Grundsatzentscheidung in dieser Sache vermeiden können, obwohl es in mehreren obergerichtlichen Verfahren immer ein verbraucherfreundliches Urteil gegeben. Höchstrichterlich wurden nun über die Kreditvergabepraktiken und Vertragsklauseln der Postbank und der National-Bank verhandelt. Verbraucherschützer halten die gängige Praxis, der Banken schon seit langem für illegal. In Karlsruhe ging es in einem konkreten Fall um einen Netto-Kredit von 40.000 Euro, für den eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1200 Euro fällig wurde. In der Regel verlangen Banken bis zu 4 Prozent der Darlehenssumme als Bearbeitungsgebühr.
Joachim Cäsar -Preller: "Kreditnehmer haben nun einen Anspruch auf Rückerstattung dieser Bearbeitungsgebühr und sollten sich zeitnah mit diesem befassen!"
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