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Experte für Datenschutz und Informationssicherheit erklärt Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes


05. September 2012, 10:45
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz können zu Bußgeldern bei Unternehmen führen. Christian Volkmer, Experte für Datenschutz und Informationssicherheit von Projekt 29, klärt auf.

Bundesregierung novelliert Datenschutzgesetz. / Viele Nutzer- und Kundendaten dürfen nicht mehr ohne Einwilligung gespeichert werden. / Übergangsfrist für vor dem 1. September 2012 erhobene Daten läuft jetzt aus. / Mittelständler rechtskräftig in Gefahr. / Weitere Informationen unter http://www.projekt29.de. /

Berlin/Regensburg. Seit dem 1. September 2012 drohen vielen Mittelständlern enorme Bußgelder. Eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes tritt in Kraft, die besagt, dass personenbezogene Daten zu Werbe- und Adresshandelszwecken nur noch mit Einwilligung der Betroffenen verarbeitet, gespeichert oder genutzt werden dürfen. Daran erinnerte jetzt nochmals der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, in Berlin. Diese Einwilligungserklärungen müssen individuell, sofort und unter bestimmten Bedingungen auch rückwärtig in der Datenspeicherung personenbezogener Daten eingeholt werden. „Optisch deutlich hervorgehoben“, gilt nun als Gesetz, das viele vor ungelöste Probleme stellt. Eine einfache Nennung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht nicht mehr aus. „Allerdings“, erläutert der Experte für Datenschutz und Informationssicherheit, Christian Volkmer, der Mittelständler genau in diesen Fragen berät und um die Komplexität des Themas weiß, „ergeben sich auch in dieser Neuregelung einige wenige Ausnahmen, die es Unternehmen erlauben, weiter mit Kunden- und Nutzerdaten zu arbeiten. So darf zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte weiter ein Satz klar definierter Daten gehalten werden. Dies gilt jedoch nur, wenn das Unternehmen die Informationen von den Kunden selbst erhalten oder sie aus öffentlichen Verzeichnissen entnommen hat.“ Was genau jetzt zu tun ist und wie verschiedene, zu erfüllende Vorbedingungen Ausnahmen erlauben, beispielsweise über eine bessere Informationspolitik gegenüber dem Kunden, ist Inhalt der Beratungsmandate der Experten für Datenschutz von Projekt 29 in Süddeutschland und den Metropolregionen Hamburg und Berlin. Volkmer: „Die Ausnahmen schützen aber nicht vor Bußgeldern, die in teils großer Höhe verhängt werden können – und verhängt werden. Die staatlichen Stellen sind nach meinen Beobachtungen und Erfahrungswerten seit längerem entschlossen, die Novellen Schritt für Schritt aufwachsend durchzusetzen.“ Weitere Informationen zur Beratung von IT und Mittelstand bei Sicherheitsthemen gibt es unter http://www.projekt29.de.

Das 1996 von Diplom-Informatiker Christian Volkmer gegründete Unternehmen Projekt 29 betreut und berät mit rund 50 Mitarbeitern Kunden im gesamten deutschsprachigen Raum zum Thema Datenschutz. Dazu gehört auch die Beratung von IT und Mittelstand in den Bereichen IT-Compliance, Informationssicherheit und Business Continuity Management. Der zertifizierte Datenschutzexperte Volkmer erklärt: „Ständig fortschreibende Gesetzeslagen und Neuregelungen im Zusammenhang mit Erhebung, Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten erschweren es Unternehmen enorm, den tatsächlichen Rahmenbedingungen aus Berlin zu folgen. Häufig sind die Daten des Mittelstandes, Daten über ihre Kunden und auch die Bewerbung der eigenen Produkte neuen Gesetzen unterworfen. Diese sind den Geschäftsführern häufig nicht bekannt oder können nicht umgehend umgesetzt werden.“ Die Novelle vom 1. September 2012 hat Folgen: Es entstehen Unschärfen und Unsicherheiten in für das Unternehmen elementar wichtigen Geschäftsbereichen. Damit in diesen Fällen gezielt gehandelt werden kann, müssen passgenaue Konzepte für Datenschutz und Informationssicherheit erstellt werden. Volkmer: „Zertifizierte Datenschutzbeauftragte kennen die Rechtslage und können genau überprüfen, ob zum Beispiel die Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten weiterhin rechtlich möglich ist, und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Der Mittelstand in Deutschland muss sich umgehend mit dem Thema befassen.“

Christian Volkmer ist einer der wenigen bekannten zertifizierten Datenschutzexperten im deutschsprachigen Raum. Im Alter von 18 Jahren gründete er das Unternehmen Projekt 29: http://www.projekt29.de. Nach dem Studium der Informatik und BWL in Regensburg und Darmstadt ist der junge Unternehmer, Jahrgang 1977, inzwischen selbst als Dozent für Informationssicherheit und Datenschutz an den Hochschulen in Regensburg und Darmstadt tätig. Seine Expertise wird durch das EU-Zertifikat IT-Compliancemanager nach ISO 17024 und den TÜV-geprüften Titel Datenschutzauditor bestätigt. Weiterhin ist er als Sachverständiger vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zertifiziert in den Bereichen Recht und Technik und informiert auf Fachtagungen sowie Vorträgen über das hochsensible Thema der Datenauslagerung.

Bei Fragen oder Interviewwünschen wenden Sie sich gerne jederzeit an den Pressereferenten von Projekt 29, Rafael Pilsczek, unter 0 170 / 310 79 72.

Projekt 29 GmbH & Co. KG
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93047 Regensburg
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Haupteingang im Web:
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Pressekontakt:
Rafael R. Pilsczek, M. A
Tel.: 0 40 / 32 80 89 80
Fax: 0 40 / 32 80 89 81
Mobil: 0 170 / 310 79 72

Seit 1996 ist die Projekt 29 GmbH & Co. KG in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit an den Standorten Regensburg, Hamburg, Berlin tätig. Christian Volkmer, geschäftsführender Gesellschafter von Projekt 29, ist einer der wenigen zertifizierten Experten in Datenschutzfragen für Unternehmen im deutschsprachigen Raum.

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