München, 11.03.2015 Nach der überraschenden Entscheidung der Schweizer Nationalbank Mitte Januar 2015, die Deckelung des Franken zum Euro aufzuheben, stehen zehntausende Bankkunden vor einem wirtschaftlichen Fiasko. Denn zum einen wird der in EURO zu leistende Schuldendienst deutlich teurer und zum anderen verlangen viele Banken weitere Sicherheiten für die laufenden Darlehen.
Der deutliche Kursanstieg des Schweizer Franken von über 20% führte zu erheblichen Verlusten bei einer großen Zahl von Krediten, die über Schweizer Franken finanziert worden sind. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung haben Fremdwährungskredite ein Volumen von 7,1 Milliarden Euro erreicht. Damit sind die verheerenden Auswirkungen auf CHF-Darlehen nicht nur Einzelfälle.
Betroffene und geschädigte Kunden von Kreditinstitutionen stellen sich nun die Frage, ob ihr Kreditvertrag gekündigt werden kann und welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Rückabwicklung bei Falschberatung
Banken sind verpflichtet, auf die Risiken von Wechselkursschwankungen hinzuweisen. Sollte das nicht geschehen sein, ist eine Rückabwicklung ohne Verluste möglich.
Eine große Anzahl von Kreditinstituten haben Fremdwährungskredite als günstige Alternative zu vermeintlich teuren Inlandskrediten angeboten. Dabei wurden zu erwartende Währungsgewinne angepriesen. Von Währungsverlusten war allerdings selten die Rede. Die erheblichen Risiken dieser Kredite wurden massiv heruntergespielt.
Wenn das Kreditinstitut nicht pflichtgemäß über das Risiko des Darlehens und des Kreditvertrages in fremder Währung aufgeklärt hat, muss die Bank das komplette Darlehen als Euro-Darlehen neu berechnen. Bankkunden müssen das Darlehen lediglich wie ein Euro-Darlehen zurückzahlen. Das Währungsrisiko verleibt in diesem Fall bei der Bank.
Nur ein Hinweis auf abstrakte Risiken ist nicht ausreichend. Vor Vertragsabschluss müssen die konkreten finanziellen Auswirkungen im Risikofall genannt werden. Nur dann kann ein Kreditnehmer eine objektive Entscheidung treffen.
Widerruf - Ausstieg aus Fremdwährungskredit ist möglich
Ein Widerruf des Kredits kann dazu beitragen die Verbindlichkeiten aus einem Fremdwährungskredit deutlich zu vermindern.
Bei einer falschen Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Bankkunden können daher auch noch Jahre nach Vertragsschluss den Darlehensvertrag vorzeitig auflösen und den Widerruf des Kreditvertrages erklären. Auch die ansonsten verpflichtende Vorfälligkeitsentschädigung können Bankkunden einsparen.
Nach einer gesetzlichen Neuregelung im Jahre 2002 arbeiteten viele Banken mit fehlerhaft formulierten Widerrufsbelehrungen. Von einem voreiligen ziehen des “Widerrufjokers” ist aber abzuraten. Um mögliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, sollte diese Option vorher durch einen spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Pressekontakt:
Anwaltskanzlei Herfurtner
Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner
Straubinger Str. 4
84051 Essenbach
Tel.: 08709 648 969 - 0
Fax.: 08709 648 969 – 9
Email: @email
Web: http://kanzlei-herfurtner.de/
Pressemitteilungen: http://kanzlei-herfurtner.de/pressemitteilungen.htm
Blog: http://rechtsanwalt-herfurtner.de/