Zur Erinnerung: Bereits Anfang des Jahres wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in dem Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der GFE ein Gutachten des TÜV Rheinland erstellt. Der TÜV Rheinland überprüfte im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Leistungsfähigkeit der von der GFE vertriebenen Stromaggregate. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft stellte der Sachverständige elektrische Wirkungsgrade von 33,6 % und 28,6 % fest.
Gegenüber potenziellen Anlegern wurde mit 75 % Wirkungsgrad geworben. Die Versprechungen einzelner Berater veranlassten zahlreiche Anleger, über die GFE Blockheizkraftwerke zu erwerben, die dann gegen einen Pachtzins wieder verpachtet werden sollten. Neben der versprochenen Rendite wollten viele Anleger darüber hinaus eine sinnvolle Investition in erneuerbare Energie tätigen.
Das Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, kommt in seiner betriebswirtschaftlichen Bewertung jedoch zu dem Ergebnis, dass Brennstoff-, Wartungs- und Nebenkosten, die nach dem Erneuerbare–Energien–Gesetz grundsätzlich erzielbare Einspeisevergütung erheblich übersteigen.
Betroffene Erwerber von Blockheizkraftwerken, die der Ansicht sind, von "ihrem Berater" nicht ausreichend über die Risiken des Konzepts aufgeklärt worden zu sein, sollten juristischen Rat von einer spezialisierten Kanzlei einholen.
Zwischenzeitlich konnten nach Mitteilung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch zahlreiche Rechtsschutzversicherungen zur Kostenübernahme bewegt werden.
Rechtsanwalt Steffen Liebl
CLLB Rechtsanwälte
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