Comdirect private finance hat nicht über Provisionen aufgeklärt
Dass sie über diese Provisionen aufgeklärt haben will, behauptet die comdirect bank AG als Rechtsnachfolgerin der comdirect private finance AG nicht. Sie beruft sich vielmehr darauf, dass sie als nicht bankgebundene Beraterin hierzu nicht verpflichtet gewesen wäre. Eine Auffassung, mit der sie bereits mehrfach vor Gericht gescheitert ist.
Die Gerichte haben dabei entschieden, dass die comdirect private finance AG nicht als eine "freie" Anlageberaterin anzusehen sei, da sie gesellschaftsrechtlich bestimmend an die comdirekt bank AG gebunden gewesen sei. Die comdirect private finance AG sei deswegen verpflichtet gewesen, ihre Kunden umfassend auf die durch die Vermittlung vereinnahmten Provisionen (sogenannte Kickbacks oder Rückvergütungen) dem Grund und der Höhe nach hinweisen, um den damit verbundenen Interessenskonflikt offenzulegen. Die Verletzung dieser Aufklärungspflicht führte zu einem Recht des Kunden auf Schadensersatz und Rückabwicklung der gesamten Beteiligung.
Haben auch Sie nach Beratung durch die comdirect private finance AG eine Fondsbeteiligung an dem Fonds HPC US Hypotheken 2 oder anderen geschlossenen Fonds abgeschlossen und wurden nicht über die Provisionen aufgeklärt? Wir setzen gerne für Sie Ihre Schadenersatzansprüche durch. Rufen Sie uns an.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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