Damit kann der vom Gericht bestellte Betreuer nun der Lebensgefährtin des über zweieinhalb Jahre verschwundenen 87-jährigen Mannes ihre Vollmacht entziehen. Georg Luxi ist letztlich durch den Missbrauch der von ihm - offenbar nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte - erteilten Vorsorgevollmacht zum Sozialfall geworden. Die bevollmächtigte Lebensgefährtin hatte dem Mann im Rahmen ihrer Vollmacht zuletzt auch das Nießbrauchsrecht an seinem einzig noch verbliebenen Vermögen, einer Eigentumswohnung in Deggendorf, entzogen. Bei dem Gerichtstermin am 26.09.2013 bestätigte die Lebensgefährtin, dass sie in den vergangenen Monaten keinerlei Geldbeträge an den verarmten Georg Luxi geleistet hat.
Das Landgericht spricht daher in seinem Beschluss auch sehr deutlich von einem Missbrauch der Vollmacht.
Der Fall des ehemaligen niederbayerischen Millionärs machte deutschlandweit Schlagzeilen. Der heute 87 Jahre alte Mann war über zweieinhalb Jahre spurlos verschwunden und tauchte dann plötzlich Anfang Juni 2013 in einem Krankenhaus in der Nähe seines ehemaligen Wohnortes wieder auf. Er war von seiner Lebensgefährtin ins Ausland in ein Obdachlosenquartier verbracht worden und zuletzt in einem Krankenhaus im tschechischen Klatovy (Klattau) untergebracht worden ist.
Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihrem Institut für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de bereits seit Jahren intensiv mit Rechtsfragen und Rechtsprechung sowie Gesetzgebung im Bereich des Betreuungsrechts.
Der Fall Luxi ist für die Juristen der Stiftung dabei aufgrund der vielen Fehler bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht exemplarisch. Es zeigt sich vor allem auch, dass Formularsätze, die von Notaren verwendet werden und/oder aus staatlichen Justizministerien stammen die Praxisprobleme völlig verkennen.
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