München, 18. Januar 2015 – Die Anleger des Schiffsfonds DS-Rendite Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG wurden zurzeit von der Gesellschaft vor dem Landgericht Dortmund auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen verklagt.
Begründet wird die Klage mit Liquiditätsschwierigkeiten der Fondsgesellschaft. Aus diesem Grund sei es erforderlich, die Ausschüttungen in Höhe von 18 % des nominalen Beteiligungsbetrags zurückzufordern.
Dabei ist sich die DS-Rendite Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG der Schwierigkeit ihres Begehrs durchaus bewusst. Sie selbst verweist in der Klagebegründung auf die Urteile des Bundesgerichtshofes, die Klagen eines DS-Rendite Fonds auf Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen abgewiesen hatten. Die DS-Rendite Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG greift daher nun zu einem Kunstgriff und behauptet, dass der Sachverhalt der vorliegenden Klage nicht mit dem der BGH-Urteile vergleichbar seien.
„Diese Begründung überzeugt nicht. Denn entscheidend ist, ob in dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag hinreichend deutlich dargelegt ist, dass Anleger Ausschüttungen gegeben falls wieder zurückzahlen müssen“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. „Eine solche Formulierung liegt nach unserer Einschätzung nicht vor. Insbesondere wird nicht deutlich genug auf die Existenz zweier Kapitalkonten der Anleger hingewiesen.“
Betroffenen sollten daher genau prüfen, ob sie die Zahlungsforderungen wirklich anerkennen wollen oder ob nicht als Handlungsalternative die Verteidigung gegen die Zahlungsklage sinnvoller ist. Bei dieser Abwägung sollten sie auch fachanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Nähere Informationen können Interessierte der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.