Anleger kommen ab sofort nicht mehr an ihr Geld. Selbst ein Verkauf über eine Regionalbörse ist wegen fehlender Umsätze derzeit nicht möglich.
In der seit Oktober 2008 andauernden Krise der offenen Immobilienfonds ist es nun ein weiterer Fonds betroffen, die Anleger bangen nun auch hier um ihr Geld.
Der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (vormals SEB Kapitalprotekt, WKN: SEB1AA) wurde 2008 aufgelegt und wird von der SEB Investment GmbH verwaltet. Der Fonds hat derzeit ein Volumen von ca. 224 Millionen Euro Anlagevermögen, die schwerpunktmäßig wiederum in Anteilen an offenen Immobilienfonds investiert sind. Der Fonds hält mit 19% der Anlagesumme Anteile an dem bereits ausgesetzten offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest P (ISIN: DE0009802306) und mit über 10% Anteile an dem ebenfalls seit Mai 2010 erneut von der Anteilsrücknahme ausgesetzten KanAm grundinvest Fonds (ISIN: DE0006791809). Weiter ist er mit über 12% bereits in Liquidation befindlichen in den AXA Immoselect (ISIN: DE0009846451 WKN: 984645) und mit weiteren 15% in den ebenfalls ausgesetzten CS EUROREAL (ISIN: DE0009805002 WKN: 980500) investiert. Die Anlagen des Fonds besteht damit zu ca. 56% in Wertpapieren, die seit Oktober 2008 erhebliche Schwierigkeiten hatten (Angaben gemäß Halbjahresbericht vom 30. Juni 2011 / Verwaltungsgesellschaft per 27. Januar 2012).
Die SEB bewirbt den Fonds selbst heute noch mit den Worten:
"Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt eignet sich für sicherheitsorientierte Investoren, die neben einer stetigen und schwankungsarmen Wertentwicklung einen positiven Kaufkraftzuwachs (nach Abzug von Steuern, Gebühren und Inflation) erzielen möchten. Aufgrund des hohen steuerfreien Anteils der Erträge profitieren Kunden mit hohen Steuersätzen überproportional. Unser Fondsmanagement investiert hierzu, abhängig von der jeweiligen Marktlage, die Anlagegelder in eine Mischung aus mindestens 85 % konservativen Anlageformen (offene Immobilienfonds, festverzinsliche Wertpapiere) sowie bis zu 15 % in chancenreichen Wertpapieren. Die Besonderheit des Fonds gegenüber klassischen sicherheitsorientierten Anlagestrategien besteht darin, dass bei negativer Aktien- und Rentenmarktprognose die konservativ anzulegenden Vermögensteile auf 100 % erhöht und fast ausschließlich in offenen Immobilienfonds angelegt werden können." (http://www.sebassetmanagement.de/index.php?id=315 per 31.01.2012, 14.48 Uhr).
Entsprechend dieser Beschreibung und mit Hinweis auf den Namen des Produkts ("Kapitalprotekt") wurde die Kunden dahingehend beraten, dass der Fonds absolut sicher sei und keinerlei Risiken bestehen würden. Ein weiteres Argument für die Anlage in dem Produkt Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (SEB Kapitalprotekt) war auch das Versprechen, jederzeit wieder an das Geld kommen zu können.
Gerade wegen der Erfahrungen bei den bereits sich in Abwicklung befindlichen Immobiliendachfonds steht auch bei dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (SEB Kapitalprotekt) zu befürchten, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme nicht nur kurzfristig bestand haben wird. Da derzeit wegen der Kredit- und Vertrauenskrise nicht gesagt werden kann, wie lange die Aussetzung dauert oder im Fall eine Liquidation die Veräußerungserlöse nicht abgeschätzt werden können, sollten Anleger nun selbst aktiv werden, um drohende Rechtsverluste zu vermeiden.
Anleger sollten sich daher von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Schadenersatzklagen gegen Banken und Berater
Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben. Dabei haben wir regelmäßig identische Beratungsfehler festgestellt. Für zahlreiche Mandanten haben wir zwischenzeitlich Klage gegen die beratende Bank oder ihre Berater eingereicht, um das angelegte Geld zurückzuholen.
Fünf Punkte in denen wir bei offenen Immobilienfonds regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:
- Keine Information über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen: Keiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler.
- Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen: Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurden Anlegern zur Zeichnung von Anteilen offener Immobilienfonds geraten, obwohl diese die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger wurden über diesen Umstand "natürlich" nicht informiert.
- Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds: Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und welche Verluste entstehen können, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die auch bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.
- Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters: Keiner unserer Mandanten wusste, dass die ihn beratende Bank den Ausgabeaufschlag sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein dieser Fehler aus, um eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung zu erreichen.
- Keine Aushändigung von Verkaufsprospekt oder Jahresbericht: Keinem unserer Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach § 121 Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.
Verjährung droht!
Detaillierte Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds finden Sie auf unserer Spezialseite: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offen…
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Alexander Meyer
Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
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