Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen
Für Anleger des Lloyd Flottenfonds IV, der unter anderem über die ehemalige Comdirect Private Finance AG vertrieben wurde, bestehen gute Chancen, eine Rückabwicklung der Beteiligung im Wege des Schadenersatzes durchzusetzen. Die uns bekannten Anleger des Lloyd Flottenfonds IV wurden von ihren Beratern über verschiedene entscheidungsrelevante Punkte nicht informiert.
· Bei dem Lloyd Schiffsflottenfonds IV handelt es sich um eine hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko. Sie hätte weder als sichere Anlage, noch als Anlage für die Altersvorsorge angeboten werden dürfen.
· Nur 71% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals (Beteiligung + 5 %Agio) wurde für den Erwerb der Schiffe aufgewandt. 28% flossen in weiche Kosten wie Zinsen, Dienstleistungsvergütungen und Provisionen.
· Die Vertriebskosten lagen bei mindestens 16,4% und damit oberhalb der vom BGH festgesetzten Schwelle, von 15%, ab der die Vertriebskosten außergewöhnlich sind und die Rentabilität der Anlage beeinträchtigen. Demzufolge mussten Anlageberater und -vermittler den Anleger über die Höhe der Vertriebsaufwendungen informieren.
· Das Agio ist im Prospekt des Lloyd Flottenfonds IV nicht bei den Einnahmen des Fonds ausgewiesen, obwohl es ihm zugeflossen ist.
· Die Fondsschiffe hatten zwar anfänglich eine Festcharter von rund 5 Jahren. Da die Charterraten auf den Schiffsmärkten aber hochvolatil sind, bestand danach das Risiko, Charterraten nicht in der erforderlichen Höhe zu erzielen. Darauf, und auf die infolgedessen bestehenden Risiken für die Investition hätte in der Beratung ausdrücklich hingewiesen werden müssen.
Fühlen auch Sie sich im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung an dem Lloyd Flottenfonds IV falsch beraten? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.