Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Nicht nur die Frau hat sich emanzipiert, sondern auch der Mann. „Das betrifft auch die Vaterrolle. Moderne Väter wollen sich wirklich um ihre Kinder kümmern, Zeit mit ihnen verbringen und sich aktiv an der Erziehung beteiligen. Doch nach einer Trennung oder Scheidung wird ihnen dies nach wie vor häufig verweigert. Und darunter leidet dann auch das Kind“, erklärt Fachanwalt Heumann.
Der Entfremdung zwischen einem Elternteil und dem Kind kann durch das Wechselmodell, auch „paritätische Doppelresidenz“ genannt, vorgebeugt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters lebt und so auch in etwa gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen verbringt. „So sind beide Elternteile gleichermaßen mit der Erziehung des Kindes beauftragt und haben gleichzeitig die Möglichkeit, Kind und Beruf auch besser unter einen Hut zu bringen“, favorisiert Heumann das Modell, das in anderen Staaten schon längst die Regel ist.
Auch die Familienrechtsexpertin Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf sprach sich im Interview mit dem ZDF-Magazin „Mona Lisa“ für das Wechselmodell aus. Die Professorin der Ev. Hochschule Nürnberg führte u.a. aus, dass es für die Gesundheit, Stabilität und das psychische Wohlbefinden der Kinder wichtig sei, bei beiden Elternteilen aufzuwachsen. Dadurch könnten sie die Ressourcen von Vater und Mutter, ihr Wissen, ihre Zeit, ihren Freundeskreis nutzen.
Leider tun sich viele Gerichte noch schwer mit dem Wechselmodell. Rechtsanwalt Heumann: „Auch wenn die Eltern sich zerstritten haben, sollten sie diesen Streit nicht auf dem Rücken der Kinder austragen. Ihnen ist mit dem Wechselmodell am besten geholfen. Und das Kindeswohl sollte immer an erster Stelle stehen.“
Mehr Informationen zum Umgangsrecht und zum Wechselmodell: http://familien-u-erbrecht.de/wechselmodell/
Rechtsanwalt Alexander M. Heumann
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