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Exzessive Dateneintreibung der GEZ aufgrund von Einnahmeverlusten


12. Dezember 2012, 12:11
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Jährliche Einnahmeverluste bei der GEZ. / Verstärkte Datensamm-lungen bei Meldeämtern. / Neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. / Ausweitung der Praktiken bei der Geldeintreibung. / Datenschützer alarmiert. / 400 neue Mitarbeiter werden zusätzlich eingestellt. /

Hamburg. Laut einer Studie der Kommission zur Ermittlung des Finanz-bedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sorgt eine wachsende Zahl von Ge-bührenbefreiungen sowie eine zurückgehende Zahlungsbereitschaft der Nutzer für jährliche Einnahmeverluste. Die Forderungen der Gebührenein-zugszentrale (GEZ) belaufen sich nach KEF auf 753 Millionen bis 822 Mil-lionen Euro pro Jahr. Christian Volkmer, Datenschutzexperte der Firma Projekt 29 GmbH sagt: „Eine unausgeglichene Bilanz bei der GEZ ver-stärkt den Zwang, noch hartnäckiger Daten einzutreiben.“ Die GEZ kann in Zukunft noch intensiver nach Daten forschen. Die Formulierung der Be-fugnisse für die Datensammlung ist sehr weit gefasst, was den Daten-schutzexperten massiv beunruhigt. Im Jahr 2003 erhielt die GEZ bereits den Big Brother Award, einen Negativpreis für die rücksichtlose Eintrei-bung von Daten.

Ab dem 1. Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dann wird es keine gerätebezogenen Rundfunkgebühren mehr geben, sondern der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung und zwar unabhängig, ob ein Fernseher, Radio oder ein internetfähiger Computer vorhanden ist, ent-richtet. Es fallen für jeden Haushalt 17,98 Euro an. Es wird ein Stichtag festgelegt, an dem Melderegisterdaten, wie der Vor- und Familienname, gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Tag des Ein- oder Auszugs, Familienstand sowie Sterbetag an die GEZ über-mittelt werden. Demnach werden sämtliche Melderegister von den Mitar-beitern der staatnahen Institution stärker durchleuchtet. Die Datenschutz-beauftragten der Länder befürchten eine Ausweitung bei der Geldeintrei-bung. Volkmer ist in der Gesellschaft für Datenschutz aktiv und kennt sich bestens mit der neuen Regelung aus. „Datenschutz und GEZ, die beiden Begriffe haben noch nie zusammen gepasst. Es kam bisweilen sogar vor, dass Datenfahnder Karteikarten mit persönlichen Daten verloren haben“, sagt Christian Volkmer.

Die Methoden der Gebühreneintreiber sind oftmals dreist. Die Institution nutzt geschickt die rechtlichen Grauzonen und die Unwissenheit der Bürger mit Drohgebärden, sich hinziehenden Verfahren und Anonymisie-rungsstrategien zum Erfolg zu kommen. Sie verschickt trotz Widerstand gegen ihre Zahlungsaufforderung weiter Zahlungserinnerungen mit Säum-nisgebühren, erschwert die Abmeldungen, fordert Gebühren und ver-schickt Zwangsanmeldungen ohne ausreichenden Nachweis empfangsbe-reiter Geräte. Dabei kehrt sie gerne die Beweislast um: Der Beschuldigte anstatt der GEZ muss mit einer eidesstattlichen Versicherung beweisen, dass er keine Rundfunkgeräte zum Empfang besitzt. Auch bei Gerichts-verhandlungen hat die GEZ den längeren Atem. Die Gebühreneintreiber haben einen modernen Verwaltungsapparat, um an die Daten zu kommen. Sich bei unklaren Sachlagen als Bürger richtig zu verhalten, ist nicht ein-fach. Daher rät der zertifizierte Datenschutzbeauftragte Christian Volkmer: „In Fällen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Gebühreneinzugs sollte man einen Datenschutz-Experten kontaktieren und nicht kampflos aufgeben.“

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Seit 1996 ist die Projekt 29 GmbH & Co. KG in den Berei-chen Datenschutz und Informa-tionssicherheit tätig. Christian Volkmer, geschäftsführender Gesellschafter von Projekt 29, ist einer der wenigen zertifizierten Experten in Datenschutzfragen für Unternehmen im deutschsprachigen Raum.

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