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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Informationen zu betrügerischen Überweisungen/Phishing


14. Januar 2016, 15:29
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München, 13.01.2016: Immer wieder werden Bankkunden Opfer von betrügerischen Überweisungen und Phishing. Oft können Bankkunden ihr Geld jedoch wieder von der Bank zurückfordern.

Bei betrügerischen Überweisungen bzw. Phishing nutzen Betrüger das TAN-System der Onlinebankingportale der Banken aus und überweisen Gelder ohne Wissen der Kunden auf andere Konten. Die Verbraucher merken meist erst später anhand ihrer Kontoauszüge, dass Überweisungen ohne ihren Auftrag ausgeführt wurden.

Grundsätzlich gilt, dass der Kunde im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs den ohne sein Wissen abgebuchten Betrag von der Bank zurückfordern kann, so Rechtsanwalt Christoph Schneider von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin. Daneben kann die Bank im Einzelfall auch deswegen haften, wenn sie ein unsicheres Online-Überweisungssystem zur Verfügung gestellt hat oder nach Meldung des Betrugsverdachts nicht gleich reagiert und die Überweisung deswegen nicht mehr verhindert, so Rechtsanwalt Schneider weiter.

In einem vergleichbaren Fall wurde beispielsweise im letzten Jahr in einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin Mitte mit der Sparda Bank Berlin eG ein Vergleich geschlossen. Danach bekam die von einer betrügerischen Überweisung betroffene Kundin knapp 87% der Schadenssumme erstattet.

Die CLLB Rechtsanwälte raten daher allen betroffenen Bankkunden, im Fall von betrügerischen Überweisungen oder Phishing ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

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