Als wichtigste Änderungen sind die lineare Erhöhung der Tabellen A bis E, die Anhebung der Zeitgebühr sowie die Betragsrahmengebühren zu nennen.
Die Zeitgebühr wurde von 19,00 EUR bis 46,00 EUR je angefangener halbe Stunde auf 30,00 EUR bis 70,00 EUR je angefangener halbe Stunde erhöht. Damit liegt die Mittelgebühr pro Stunde nun bei 100,00 EUR und somit noch 8,00 EUR über der bisherigen Höchstgebühr.
Die Betragsrahmengebühren im Bereich Lohnabrechnung wurden durchschnittlich um ca. 80 % erhöht.
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Quelle: www.haufe.de
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