Nachdem der Gesundheitsvorstand nicht mehr vertreten ist, kann das Engagement der Bundesverbraucherhilfe für den Rettungsdienst nicht fortgeführt werden, da die Entscheidungsfähigkeit innerhalb der Bundesgeschäftsführung nicht gewährleistet wird.
Das Engagement für den Rettungsdienst wird bis zur Wiedereinsetzung des Gesundheitsvorstandes zurückgestellt.