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Berufsförderungswerk Leipzig gemeinnützige GmbH

Unternehmen

Qualität der beruflichen Reha des BFW Leipzig bestätigt


11. Juni 2020, 14:42
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Am 22. und 23. April wurde das Berufsförderungswerk Leipzig (BFW Leipzig) im Auftrag der Certqua nach DIN EN ISO 9001 und nach AZAV geprüft. Diese Prüfung umfasste ein Audit der Bereiche Qualifizierung, BTZ und Verwaltung in Leipzig sowie der Außenstellen Chemnitz und Brand-Erbisdorf. Nun liegt die Bestätigung vor, dass das BFW Leipzig allen Qualitätsmaßstäben in der beruflichen Rehabilitation gerecht wird. Mit Carsten Bauers, Qualitätsmanager im BFW Leipzig, haben wir dazu gesprochen.

Qualität der beruflichen Reha des BFW Leipzig bestätigt

Frage: Wie haben wir das Audit in diesem Jahr und zumal unter den Bedingungen der Covid-19-Einschränkungen bestanden?

Carsten Bauers: Wir konnten das Audit mit einem guten Ergebnis abschließen. Die Urkunde mit dem Zertifikat wurde uns bereits zugesandt. In Auswertung des Audits wurden weder Abweichungen festgestellt noch Auflagen erteilt. Die Prüfer haben lediglich Verbesserungsvorschläge eingebracht.

Frage: Was heißt das?

Carsten Bauers: Einmal ist das gut für uns. Denn wir haben alle Anforderungen, die an uns hinsichtlich der Kriterien für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und nach AZAV gestellt werden, voll erfüllt. Die Verbesserungsvorschläge richten sich mehr an Möglichkeiten, wie wir unsere Geschäftsabläufe hinsichtlich der beruflichen Rehabilitation noch effizienter gestalten könnten.

Frage: Warum wurde diese Prüfung durchgeführt?

Carsten Bauers: Wir sind nach DIN EN ISO 9001 und nach AZAV zertifiziert. Die Zertifizierung ist eine Voraussetzung, dass uns die Leistungsträger mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern belegen. In diesem Jahr lief die Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 aus und musste somit erneuert werden. Die Prüfung nach AZAV war eine „Trägerüberwachung“. Es handelte sich somit um ein Wiederholungsaudit zur Aufrechterhaltung des derzeit gültigen Zertifikats.
Die ISO-Norm ist ein allgemein gehaltenes Regelwerk zur Einhaltung von Standards für alle Branchen und definiert allgemeingültige Regeln, nach denen ein wirksames Qualitätsmanagement aufgebaut sein sollte, die AZAV – Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – ein spezieller Anforderungskatalog für Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit. Um die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern, benötigen alle Anbieter entsprechender Dienstleistungen seit April 2012 eine AZAV-Trägerzulassung. Ohne AZAV-Trägerzertifizierung könnten wir weder Bildungsgutscheine annehmen noch Rehabilitanden über die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter zugewiesen bekommen.

Frage: Und warum nun diese erneute Prüfung?

Carsten Bauers: Wir werden jährlich einer Prüfung unterzogen. Die Re-Zertifizierung und die Trägerüberwachung sind nun notwendig, weil wir in der Umsetzung unserer Ziele, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem 1. Arbeitsmarkt zu integrieren, uns den ständigen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt anpassen müssen und es auch tun. Die Leistungsträger wollen sichergehen, dass wir über ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Dies gewährleistet, dass die von uns gewählten Strukturen und Abläufe konsequent auf das Ziel der beruflichen Rehabilitation, also der Vermittlung von Teilnehmern in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, ausgerichtet sind und zu dessen Erfüllung beitragen. Dazu gehört unter anderem die Dokumentation aller Strukturen und Abläufe sowie die stete Überprüfung unserer erreichten Ziele. Aus meiner Sicht kann ich sagen, wir haben mit dem Erhalt unserer Zertifizierungsurkunde die Bestätigung erhalten, dass wir uns weiterhin auf einem guten Weg in der beruflichen Rehabilitation befinden.

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Erstellt: Michael Lindner/BFW Leipzig

Bildmaterial:
BU: Carsten Bauers, Qualitätsmanager im BFW Leipzig © H. Blumentritt, BFW Leipzig

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