Die gewachsenen Anforderungen in der Wirtschaft haben in den vergangenen Jahren auch die Anforderungen an das BFW Leipzig als Bildungsträger erhöht. Die Teilnehmer und Partner der Bildungseinrichtung erwarten daher, auf diese neuen Anforderungen schnell und flexibel zu reagieren, um im Wettbewerb mit anderen Dienstleistern aus dem Bereich der Erwachsenenbildung bestehen zu können. Daher stellt sich das BFW Leipzig einer kontinuierlichen Überprüfung seiner Qualitätsmanagement-Systeme, der angebotenen Bildungsprodukte sowie der Lehr- und Lernmethoden. Die CERTQUA, die als Zertifizierungsbeauftragter hierfür fungiert, hat diese Prüfung im Frühjahr/Sommer 2017 im BFW Leipzig durchgeführt und die entsprechende Zertifizierung vorgenommen.
Das BFW Leipzig ist somit als zuverlässiger Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) anerkannt. Das bedeutet, dass die entsprechenden zertifizierten Umschulungen und Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit sowie die Jobcenter für Arbeitssuchende mit einem Bildungsgutschein belegt werden können.
Für die Teilnehmer an den einzelnen Bildungsmaßnahmen bedeutet dies, dass sie nach den neuesten Ansprüchen ihre Umschulungen absolvieren und sich anschließend als gut ausgebildete Fachkräfte bei den Unternehmen bewerben können. Die Unternehmen wiederum können sich darauf verlassen, dass die Absolventen des BFW Leipzig – nicht zuletzt durch den hohen Praxisbezug während der Umschulungen – relativ nahtlos eingesetzt werden können.
Hintergrund
„Die ISO 9001 setzt den international anerkannten Standard für QM-Systeme mit Gültigkeit als Europäische (EN) und Deutsche Norm (DIN). Sie ist ein branchenneutraler Standard, der Ihnen die maximale Flexibilität bietet, um auch Ihre zu beachtenden betrieblichen Spezialitäten adäquat berücksichtigen zu können. Die ISO 9001 ist für Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Ausrichtung geeignet. Optimal lässt sie sich mit spezifischen Branchenstandards oder weiteren Zertifizierungen (z.B. AZAV) kombinieren.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt regelt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV seit dem 01.04.2012 die Zulassung von Trägern und Maßnahmen. Künftig bedürfen alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, einer externen Zulassung durch eine Fachkundige Stelle (CERTQUA). Ziel ist es, erstens, mit der Zulassung nach AZAV die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen und zweitens die Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern sowie drittens eine Vergleichbarkeit unter den Arbeitsmarktdienstleistern zu schaffen.“ Quelle: CERTQUA (www.certqua.de)