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Agentur

Sanierung MS Santa-P-Schiffe GmbH & Co. KG gescheitert - Hahn Rechtsanwälte informieren, was Anleger tun können


12. Juli 2013, 12:23
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Hamburg, 12. Juli 2013. Das Finanzierungskonzept des Schiffsfonds MS „Santa-P Schiffe“ GmbH & Co. KG von MPC Capital AG ist gescheitert. Das hat die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds allen investierten Anlegern mit einem Schreiben vom 10. Juli 2013 mitgeteilt. Das Sanierungskonzept 2013 sah die Zeichnung von 19 Millionen Euro Neukapital vor. Allerdings waren nur 502 Gesellschafter bereit, 2,6 Millionen Euro neues Kapital zu zeichnen. Zusammen mit den Mitteln der Reederei Claus-Peter Offen GmbH & Co. KG ergab sich eine Gesamtsumme von 7,4 Millionen Euro. Das reicht den finanzierenden Banken nicht, so dass jetzt alle sechs Containerschiffe verkauft werden müssen.

An dem Schiffsfonds MS „Santa-P Schiffe“ GmbH & Co. KG haben sich Anleger in den Jahren 2003 bis 2005 mit mehr als 81,4 Millionen Euro beteiligt. Sie haben Ausschüttungen in Höhe von 18,5 Prozent erhalten. Das Sanierungskonzept 2013 mit insgesamt 19 Millionen Euro Neukapital sollte eine Insolvenz des Fonds verhindern.

Was bedeutet das Scheitern für die betroffenen Gesellschafter?
Laut Peter Hahn, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hamburg, müssen sich diese auf einen Totalverlust einstellen. „Neben dem Verlust der Einlage müssen Anleger, die sich an der ersten Kapitalmaßnahme nicht beteiligt haben“, so schätzt Anwalt Hahn, „wahrscheinlich die erhaltenen Ausschüttungen von 18,5 Prozent zurückzahlen. Aber es soll noch dicker kommen: Alle Gesellschafter mit Beitritt in den Jahren 2003 und 2004 werden unter Umständen auch den Unterschiedsbetrag von 24 Prozent mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern müssen.“

Was können die Gesellschafter des Fonds jetzt noch tun?
„Wer eine Beteiligung an der MS Santa-P Schiffe GmbH & Co. KG auf Empfehlung einer Bank oder Sparkasse gezeichnet hat, kann bei Falschberatung Schadensersatz verlangen und diesen häufig auch außergerichtlich durchsetzen. Für Anleger mit großen Beteiligungssummen oder mit einer eintrittspflichtigen Rechtschutzversicherung kann auch die Prüfung von Ansprüchen gegen die TVP aus Prospekthaftung im weiteren Sinne in Betracht kommen. Besondere Eile ist allerdings für alle Zeichner aus 2003 geboten“, teilt Hahn mit. „Denn Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich nach der zehnjährigen Höchstfrist auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung.“

Mehr Informationen: www.hahn-rechtsanwaelte.de

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Standort Hamburg
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Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

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