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ALF Group Holdings AG: Jahreshauptversammlung und Update der Übernahme


07. September 2011, 14:45
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

ALF Group Holdings AG: Jahreshauptversammlung und Update der Übernahme

Sydney, 7. September 2011. Die Direktoren von ALF Group Holdings AG (ALF) stellen Investoren und dem Markt ein Update hinsichtlich der Jahreshauptversammlung und des bereits zuvor gemeldeten Übernahmeangebots bereit.

Die Jahreshauptversammlung wird am kommenden Donnerstag (8. September) stattfinden; Ihr Chairman wird nach Zürich reisen, um der Versammlung beizuwohnen. Aufgrund der laufenden Verhandlungen über eine große Transaktion für ALF, wird der Chairman danach sofort nach Hong Kong fliegen.

Die Einladungen für die Aktionärsversammlung wurden verschickt und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Die Frist für die Bestätigung der Einladung ist nun verstrichen.

Nach dem Erhalt der Stimmrechtsbevollmächtigungen weist alles darauf hin, dass die Resolutionen ohne Gegenstimme durchgebracht werden.

Unmittelbar nach der Jahreshauptversammlung wird das Board ein Treffern abhalten, um sich mit einem anderen Thema zu beschäftigen der Übernahme.

Die Aktionäre erkundigten sich, wann sie das Angebot erhalten würden. Die Direktoren können bestätigen, dass alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden müssen, bevor es verschickt werden kann.

Gemäß dem schweizerischen Recht müssen sich die Parteien einer privaten Merger & Acquisition (M&A) für ein entsprechendes Gesetz entscheiden, und in diesem Fall haben die Parteien das schweizerische Gesetz gewählt.

Gemäß dem schweizerischen Recht wird der Verkauf nicht von einer Behörde beaufsichtigt, sofern es sich um ein börsennotiertes schweizerisches Unternehmen handelt.

Bei der M&A eines börsennotierten schweizerischen Unternehmens gibt es vier Phasen:

- Vorvertragsphase: Die Parteien verhandeln über die grundsätzlichen Bedingungen der M&A. Dies beinhaltet eine herkömmliche Kaufprüfung der Aktiva und Passiva, entweder die Zahlung oder den Transfer der Passiva, die erforderlichen Erklärungen und Garantien sowie eine Erklärung des Buchhalters oder Auditors des Unternehmens, dass das Angebot für das Unternehmen fair ist.

- Unterzeichnung der Transaktionsabkommen: Dies beinhaltet die Verpflichtung des Käufers, die rechtliche Eigentümerschaft und Zuständigkeit für den Transfer von Aktiva zu ermitteln.

- Abschluss: Diese Phase stellt den Abschluss des Transfers von Aktiva dar.

- Nach dem Abschluss: Diese Phase beinhaltet die Emission von Aktien des neuen Unternehmens an die bisherigen Aktionäre von ALF und in Abhängigkeit der gewählten Option die festgelegte Entschädigung in bar.

Aufgrund von rechtlichen Verzögerungen bei der Erfüllung der schweizerischen Gesetzesbestimmungen sowie beim Erhalt der Buchhaltungsberichte wird das Annahmedatum des Angebots 30 Tage ab der Erstellung des formellen Angebots sein. Das Annahmedokument kann entweder

- über die Banken an die Aktionäre gesendet werden oder

- über eine Pressemitteilung veröffentlicht werden und

- auf der Website von ALF veröffentlicht werden.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass die Aktien von ALF zu gegebener Zeit je nach Anzahl der erhaltenen Angebote aus dem offiziellen Angebot entfernt werden.

Dies hängt nicht vom Anfangs- oder Abschlussdatum des Angebots, sondern von der Anzahl der erhaltenen Annahmen ab.

Dies ist ein Hinweis für Aktionäre, die entweder Aktien für Fixgeschäfte geliehen haben, oder für Parteien, die ungesicherte Positionen haben; es erfolgt keine vorherige Benachrichtigung.

Sobald die entsprechende Anzahl an Annahmen eingetroffen ist, erfolgt das Aussetzen der Kursnotierung des Unternehmens.

Das Board von ALF kann die Aktionäre hinsichtlich des Angebots nicht beraten und keine Fragen geschäftlicher Natur beantworten.

Aktionäre, die eine Beratung benötigen, sollten eine unabhängige Finanzberatung einholen.

Zur Klarstellung:

1. Die Barkomponente des Angebots beträgt 0,20 Euro

2. Für das Angebot stehen folgende Optionen zur Verfügung:

- Option 1:

Fünf Aktien von ALF Group Holdings AG werden für eine Aktie von ALF Finance and Investments Pty. Ltd. sowie eine Zahlung von 0,20 Euro an den Verkäufer umgetauscht.

Die Frist für die Barzahlung wird 30 Tage nach der Notierung von ALF Finance and Investments Limited an der Australian Stock Exchange betragen.

Die Aktien von ALF Finance and Investments Limited werden einer Treuhandperiode unterliegen.

Höchstens 50 % der Aktionäre können Option 1 zeichnen oder annehmen.

Wenn die Annahmen für Option 1 über 50 % ausmachen, werden diese Annahmen anteilsmäßig verringert und die überschüssigen Annahmen in Option 2 aufgenommen;

oder

Option 2:

Drei Aktien von ALF Group Holdings AG werden für eine Aktie von ALF Finance and Investments Limited umgetauscht.

Die Aktien von ALF Finance and Investments Limited werden einer Treuhandperiode unterliegen.

Für Option 2 wurden über 40 % des ausgegebenen Kapitals von ALF Group Holdings AG verzeichnet.

Bei Aktionären, die nicht auf das Angebot antworten, wird eine Annahme unterstellt und die Aktionäre werden in Option 2 eingeteilt.

Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen:

ALF Group Holdings AG, Level 29, Chifley Tower, 2 Chifley Square, Sydney, NSW 2000, Australien
Telefon +61-2-9293-2500
Fax +61-2-9293-2930
Website: www.alfgroupag.com
E-Mail: @email

Haftungsausschluss
Die Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen basierend auf der Meinung der ALF-Leitung. Wörter wie annehmen, glauben, schätzen, erwarten, beabsichtigen, planen und vorhersagen sollen, wenn sie in dieser Pressemitteilung verwendet werden, dazu dienen, zukunftsbezogene Aussagen zu identifizieren. Solche Aussagen geben die Ansichten der ALF Group Holdings AG bezüglich zukünftiger Ereignisse zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Viele Faktoren können dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den hierin vorhergesagten abweichen werden, dazu gehören unter anderem Veränderungen bei allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Bedingungen, Veränderungen bei Wechselkursen und Zinssätzen, Einführung konkurrierender Produkte, Mangel an Akzeptanz neuer Produkte oder Dienste und Veränderungen in der Unternehmensstrategie. ALF lehnt jede Absicht oder Pflicht ab, diese zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!

Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=22550

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