Cäsar-Preller: "Zum einen ist das ein ganz interessanter Fall aus dem Bereich des Franchise-Rechts: Die Burger King-Filialen sind grundsätzlich selbständig, aber wie viel Mitspracherecht hat der Franchise-Geber und hat er das Recht, Verträge in dieser Tragweite einfach kündigen zu dürfen?" Es gibt immer mehr Geschäftsideen im Internet und immer mehr Möglichkeiten, in anscheinend lukrative Projekte einzusteigen. Solche Franchisemodelle basieren oft auf sehr komplizierten Vertragswerken, in die auch internationales Recht einfließen kann. Diese Verträge regeln selten die wichtigen Dinge zugunsten des Franchisenehmers. Der Wiesbadener Wirtschaftsanwalt empfiehlt daher, vor Unterzeichnung eines Franchise-Vertrages fundierte juristische Beratung in Anspruch zu nehmen: "Das zahlt sich spätestens dann aus, wenn man durch Vertragsmodifikationen drohende Streitigkeiten schon im Vorfeld ausschließen kann!"
Im aktuellen Fall zahlen die Mitarbeiter die Zeche: "Arbeitsrechtlich ist das eine schwierige Sache" erklärt Cäsar-Preller die vorliegende Situation: "Ist die Kündigung durch den Franchisegeber so etwas wie höhere Gewalt und rechtfertigt das ein Aushebeln bestehender Arbeitsverträge?" Und: Welche Rolle spielt eigentlich der Franchise-Geber in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Cäsar-Preller: "Die Menschen fühlen sich als Burger King-Mitarbeiter und geraten nun in die Mühlen eines aus Arbeitnehmersicht sehr belastenden Verfahrens mit sehr undeutlichen Rahmenbedingungen!"
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