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Agentur

Hansa Treuhand Dritter Beteiligungsfonds (HT-Flottenfonds III): Schadensersatzforderungen gegen Kreditinstitute


10. Juni 2013, 10:01
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung von Anlegern des Schiffsfonds Hansa Treuhand Dritter Beteiligungsfonds GmbH & Co. KG (HT-Flottenfonds III) übernommen und bereitet Klagen gegen beratende Banken vor, die den Beitritt zu diesem Fonds empfohlen haben.

Zahlreiche Anleger sehen sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs dieser Beteiligung geschädigt. Die wirtschaftliche Entwicklung der als „sicher“ angepriesenen Investition erweist sich als problematisch. Die gegen die Kreditinstitute erhobenen Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu Anlagen in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf wenn sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.

Mehr Informationen: www.vermögensrekonstruktion.de

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf
Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: @email
www.vermögensrekonstruktion.de

Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

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