Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verkaufsprospekt zum Fonds in einem wesentlichen Punkt grob fehlerhaft ist. Das Emissionshaus Dr. Peters wurde daher auf Leistung von Schadensersatz an die Anlegerin verurteilt. Gleichzeitig wurde der Mandantin von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf auch Schadensersatz gegen die beratende Sparkasse Dortmund zuerkannt, da die Anlageberaterin sie nicht auf die an die Sparkasse geleisteten Vertriebsvergütungen hingewiesen hatte.
Die Anlegerin erhält nun ihre volle Beteiligungssumme zzgl. Agio von dem Emissionshaus und der Sparkasse Dortmund zurück und kann den Fondsanteil auf die Beklagten übertragen.
Das Urteil hat für sämtliche Gesellschafter des DS-Rendite-Fonds 126 große Bedeutung. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Jeder Fondsanleger, der die Beteiligung am DS-Rendite-Fonds 126 auf Grundlage des Verkaufsprospektes erworben hat, kann sich nunmehr Hoffnung auf Schadensersatz machen".
Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir berichten.
Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/lp/dr-peters-schiffsfonds.html
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