Für die Anleger kann die Insolvenz den Totalverlust ihres Geldes bedeuten. „Schlimmer noch“, befürchtet Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „Es ist durchaus wahrscheinlich, dass der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückfordert.“
An dem MPC Flottenfonds konnten sich die Anleger in den Jahren 2001 und 2002 beteiligen. Knapp 100 Millionen Euro soll der Initiator MPC Capital bei den Anlegern insgesamt eingesammelt haben. Der Fonds selbst investierte in die sieben Einschiffgesellschaften MS Santa Rafaela, MS Santa Rebecca, MS Santa Ricarda, MS Santa Roberta, MS Santa Romana, MS Santa Rosanna und MS Santa Rufina. Doch die Containerschiffe konnten gegen die schwere Krise der Handelsschifffahrt nicht bestehen. Schon 2011 gab es ein erstes Sanierungspaket, 2012 folgte das nächste. Nun sind die Bemühungen ein tragfähiges Rettungspaket zu schnüren, offenbar endgültig gescheitert.
Die Anleger sind aber dennoch nicht schutzlos gestellt. Sie können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. Ansatzpunkt hierfür kann beispielsweise eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Cäsar-Preller: „Anleger müssen im Beratungsgespräch über alle Risiken, die mit ihrer Investition in Verbindung stehen, umfassend aufgeklärt werden. Dies ist unserer Erfahrung nach jedoch häufig nicht geschehen.“ Stattdessen seien Schiffsfonds oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge vermittelt wurden. „Das sind sie aber nicht. Sie sind unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken – bis zum Totalverlust des investierten Geldes. Wurden die Anleger darüber nicht aufgeklärt wurden nicht die hohen Ansprüche an eine anleger- und objektgerechte Beratung erfüllt“, erklärt Cäsar-Preller.
Außerdem hätten auch die Anleger auch über die Provisionen, die an die Bankberater für die Vermittlung der Fonds-Anteile fließen, informiert werden müssen. „Diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen können großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben“, so Cäsar-Preller. Denn: Anhand der Kick-Backs kann sich ein möglicher Konflikt der Bank zwischen ihren eigenen Interessen und denen der Kunden erkennen lassen.
Anleger des MPC Flottenfonds Santa R Schiffe sollten nicht zu lange warten, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, da möglicherweise schon Verjährung drohen kann.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03
E-Mail: @email
www.caesar-preller.de