Der Charterer des Schiffs ist in wirtschaftliche Schieflage geraten, denn die Charterraten sind in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich eingebrochen. mzs Rechtsanwälte vertritt nun erste Anleger gegen einen Gründungsgesellschafter wegen fehlerhafter Prospektangaben. Ansatzpunkt ist hier insbesondere die nicht angepasste Darstellung des Marktumfeldes nach der Lehman-Pleite im September 2008.
Schon das Oberlandesgericht Hamburg hat am 04.10.2013 nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einem vergleichbaren Fonds entschieden, dass man die Anleger über die geänderte Marktlage hätte aufklären müssen. Rechtsanwalt Fink von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf, der geschädigte Anleger des Fonds MT Cape Taft vertritt, fordert Schadensersatz von einem Gründungsgesellschafter der SAG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft MT Cape Taft mbH & Co. KG.
mzs macht insbesondere Prospekthaftung geltend. Der Prospekt hatte weit über das Jahr 2009 hinaus hohe Renditen versprochen, obwohl schon 2008 wirtschaftliche Schieflagen absehbar gewesen wären. Anleger vertrauten dem Prospekt und investierten. Rechtsanwalt Fink: "Im Wissen um die Schieflage hätten unsere auf Sicherheit bedachten Mandanten kein Geld in diese Anlage gesteckt. Mit dem Urteil des OLG Hamburg im Rücken erwarten wir, dass Schadensersatz geleistet werden muss!"
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