Pressemitteilung/press release
Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz für Kinder im Alter bis zu drei Jahren
Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr haben seit dem 1. August Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Was sich in der Theorie gut anhört, dürfte in der Praxis schwer umzusetzen sein. In vielen Kommunen mangelt es noch an Betreuungsplätzen. „Dann haben Eltern auch die Möglichkeit, ihr Kind privat betreuen zu lassen. Fallen dadurch…