Kernpunkte der Vorstöße der Oppositionsfraktionen sind Kappungsgrenzen für Mieten bei laufenden Verträgen sowie bei Wiedervermietungen. Die SPD will Steigerungen bei Bestandsmieten auf höchstens 15 Prozent innerhalb von vier Jahren limitieren. Erhöhungen bei der Wiedervermietung von Wohnraum sollen auf eine Summe beschränkt werden, die maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Nach Auffassung der Linken soll eine Anhebung der Kaltmiete bei bestehenden Mietverhältnissen und bei Wiedervermietungen an die Verbesserung des bisherigen Wohnstandards geknüpft werden, ansonsten dürften Mietsteigerungen nur im Rahmen des Inflationsausgleichs erlaubt sein. Nach dem Willen der Grünen sollen Mietminderungen künftig schon dann möglich sein, wenn die Quadratmeterzahl um weniger als zehn Prozent unter der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche liegt.
Aus Sicht Siebenkottens würden durch Kappungsgrenzen bei Wiedervermietungen zwar keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen. Ein solches Instrument sei jedoch ein geeignetes Mittel, um preiswerten Wohnraum in Ballungszentren zu erhalten. Eine wesentliche Ursache für steigende Wohnkosten sah der Direktor des Mieterbunds in energetischen Sanierungen. Es müsse geklärt werden, wer solche Investitionen finanzieren solle. Siebenkotten plädierte dafür, dass Vermieter, Mieter und Staat diese Aufwendungen jeweils zu einem Drittel übernehmen.
Nach Auffassung von Astrid Siegmund sind Modernisierungsmaßnahmen wie etwa Wärmedämmung, die Installierung von Balkonen oder der Einbau von Aufzügen oft eine wesentliche Ursache für Mieterhöhungen. Solche Investitionen könnten sogar zu einer Verdoppelung der Miete führen, so die Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin. Sie berichtete, dass Mietprozesse inzwischen öfters in einem aufgeheizten Klima stattfänden. Solche Verfahren müssten schon mal unter Polizeischutz ablaufen, weil Richter bedroht würden oder Demonstranten in das Gebäude einzudringen versuchten.
Beck sprach von einem „differenzierten Wohnungsmarkt“. In ländlichen Regionen suchten Wohnungsbesitzer oft händeringend nach Mietern, während in manchen Vierteln von Ballungszentren wegen großer Nachfrage die Wohnungskosten stiegen. Es sei ein „kulturelles Phänomen“, sagte der IVB-Vertreter, dass „bestimmte Straßenzüge“ besonders begehrt seien. Für Berlin konstatierte Beck einen „Nachholeffekt“, da sich in dieser Stadt die Mieten in den vergangenen 20 Jahren nur sehr moderat erhöht hätten. Man brauche keine weitere Regulierung des Mietmarkts und keine Deckelung bei Mieten. Solche Maßnahmen seien „Gift für Wohnungssuchende“, da wegen ausbleibender Investitionen keine neuen Wohnungen entstünden.
Nach Ansicht von Kai Warnecke widerlegen die Fakten die These von einer allgemeinen Mietpreisexplosion. Mietpreisbremsen würden „enteignend“ wirken, die Renditen auf dem Wohnungsmarkt seien schon jetzt sehr niedrig, meinte der Vertreter des Zentralverbands der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Die zunehmende Belastung der Bürger durch die Wohnkosten habe ihre Ursache nicht in den Mieten, sondern vor allem in den steigenden Energiepreisen. Beschränkungen bei Mietpreisen hätten auch deshalb „dramatische Folgen“, warnte Warnecke, weil dann Investitionen in Modernisierungen des Wohnungsbestands unterblieben. Wohin das führe, könne man am Beispiel Lissabons sehen, wo die Altstadt „kurz vorm Kollaps steht“.