Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble:
„Der europäische Finanzsektor ist bereits heute deutlich besser aufgestellt als vor der Krise. Durch die Europäische Bankenaufsicht und die CRD IV Richtlinie zu den Eigenkapitalvorschriften wird er weiter gestärkt. Die Einigung in den frühen Morgenstunden des 27.6.2013 zur Richtlinie zur Abwicklung und Sanierung von Finanzinstituten fügt der Bankenunion ein weiteres Element hinzu. Die Einigung schafft Regeln für ganz Europa und sorgt für Klarheit und damit Vertrauen und Sicherheit. Es wird sichergestellt, dass in Zukunft in erster Linie die Eigentümer und die Gläubiger für strauchelnde Banken werden einstehen müssen. Wir haben das klare Prinzip durchgesetzt, dass Bail-in die Regel ist. Dadurch ist klar, dass die Heranziehung des Steuerzahlers die Ausnahme sein wird.“
In der Richtlinie findet sich eine klare Abfolge von Gläubigern, die vorrangig haften und die Bank rekapitalisieren müssen, wenn ein Institut in Schieflage gerät. Die Eigentümer, die nachrangigen Anleihegläubiger (Junior Bonds), die vorrangigen Anleihegläubiger (Senior Bonds) und die ungesicherten Einleger über 100.000 Euro haften sukzessive. Die Richtlinie sieht vor, dass im Fall einer erforderlichen Bankenrestrukturierung zuerst ein Bail-in durchgeführt werden muss, also eine Beteiligung der Privaten, die bei der Bank engagiert sind, in Höhe von 8% der Bilanzsumme und in der Reihenfolge der Haftungskaskade. Erst wenn dies erfolgt ist, kann Flexibilität, also eine Ausnahme von Gläubigern aus dem Bail-in erfolgen, die auf weitere 5% der Bilanzsumme begrenzt ist. Eine gewisse Flexibilität ist angesichts von 27 unterschiedlichen Fall- und Rechtskonstellationen in der EU unabdingbar. Die Gelder dafür müssen aus den nationalen Restrukturierungsfonds kommen und müssen vorher oder nachher von der Finanzindustrie aufgebracht werden.
Einlagen bis 100.000 Euro sind in jedem Fall vom Bail-in ausgenommen, was kleine und mittlere Unternehmen und Sparer (natürliche Personen) besonders schützt. In der Richtlinie wird nochmal explizit verankert, dass diese Einlagen in jedem Fall von einem Bail-in, d.h. einer Inanspruchnahme, ausgenommen sind. Bei Einlagen von über 100.000 Euro besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, diese vom Bail-in auszunehmen. Nur zum Schutz solcher Einlagen wäre der Einsatz von Steuergeldern ausnahmsweise und im Einzelfall nach Zustimmung durch die Kommission zulässig. Unabhängig davon werden die Einlagen in Deutschland durch die Einlagensicherungs-fonds geschützt.
Im weiteren Verfahren befasst sich nun das Europäische Parlament mit der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken.