Die Anträge von SPD und Grünen zielen im Kern auf eine Limitierung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandseinkommen, um so „exorbitante“ Managergehälter zu begrenzen. Nach dem Willen der SPD sollen solche Bezüge unter Einschluss von Boni und Abfindungen nur bis zu einer Höhe von 500.000 Euro als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, wobei sich diese Summe noch um maximal 50 Prozent jener Beträge erhöhen kann, die 500.000 Euro übersteigen. Geht es nach der Fraktion, sind Aufsichtsräte künftig verpflichtet, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Vorstandseinkünften und Arbeitnehmereinkommen im jeweiligen Unternehmen festzulegen, wobei eine Höchstgrenze für diese Relation zu beachten sei.
Im Antrag der Grünen heißt es, der Abzug von Einkünften als Betriebsausgaben solle auf 500.000 Euro jährlich pro Kopf beschränkt werden, wobei eine solche Limitierung „für alle fixen und variablen Gehaltsbestandteile“ zu gelten habe. Während der Debatte betonte die Fraktion, man wolle Unternehmen nicht verpflichten, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Managerbezügen und Arbeitnehmereinkommen festzulegen. Der Hauptversammlung müsse jedoch offengelegt werden, wie diese Relation aussehe, so die Grünen. Es gehe um „Transparenz“, die Aktionäre müssten wissen, „wie viel die Vorstände und wie viel jene an der Werkbank verdienen“.
Im Ausschuss kritisierte die Union die von SPD und Grünen angestrebten Beschränkungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandseinkünften als „Holzhammermethoden“. Stattdessen wolle die Koalition erreichen, dass in Zukunft Hauptversammlungen „in einem gewissen Rahmen“ über solche Bezüge entscheiden. Diese Reform sei „systemimmanent“ und werde dem „gesellschaftspolitisch sensiblen“ Thema der Managergehälter gerecht. Als „richtigen Schritt“ bewertete die FDP die Ausweitung des Einflusses der Hauptversammlung, wodurch die Verantwortung der Eigentümer gestärkt werde. Diese hätten ein Interesse an der Begrenzung von Ausgaben samt der Bezahlung von Vorständen, da diese Kosten zu Lasten von Rendite und Dividenden gingen. Insofern kann man aus Sicht der Liberalen über einen größeren Einfluss der Hauptversammlung „die Ausgaben eher in den Griff bekommen“.
Die SPD gab sich überzeugt, dass die Stärkung der Hauptversammlung „nicht zu einer Begrenzung von Managerhältern führen wird“. In diesem Gremium hätten nicht Kleinaktionäre, sondern institutionelle Anleger die Mehrheit. Letztlich wolle die Koalition mit der Verlagerung von Kompetenzen vom Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung „die Mitbestimmung aushebeln“. Die Belegschaft eines Unternehmens ist zwar im Aufsichtsrat, nicht aber in der Hauptversammlung vertreten. Die Grünen bewerteten die Stärkung der Hauptversammlung zwar prinzipiell positiv, sahen aber auch das Problem, dass auf diese Weise der Einfluss der Arbeitnehmer geschwächt werde. Wolle man Managergehälter wirksam beschränken, „dann muss man an das Steuerrecht ran“.
Am Beispiel von Borussia Dortmund entbrannte eine Kontroverse über die Frage der steuerlichen Behandlung von Spitzenverdienern im Sport. Sprecher der Koalition kritisierten, nach den Vorstellungen von SPD und Grünen könnten Unternehmen wie etwa Borussia Dortmund Millionenbezüge von Spielern als Arbeitnehmern weiterhin steuerlich voll absetzen, deutlich geringere Einkünfte von Vorständen jedoch nur noch bis 500.000 Euro. Die FDP fragte, ob auf diese Weise nicht der im Grundgesetz verankerte Gleichheitsgrundsatz verletzt werde.
Die SPD wies den Vergleich mit Borussia Dortmund als „unzulässig“ zurück. Es sei für die soziale Marktwirtschaft ein Kernproblem, wenn einerseits Arbeitnehmer zusehends von Niedriglöhnen leben müssten und andererseits Vorstandsbezüge, „die zum Himmel stinken“, immer stärker gewachsen seien. Dies müsse man wieder „ins Lot bringen“.