Hier greift das Konzept „EKS Einkommenssicherung“, das die Volz Unternehmensgruppe bereits vor zehn Jahren gemeinsam mit der Generali Österreich entwickelt hat und das eine sinnvolle Ergänzung des Krankentagegeldes ist. Während übliche Angebote von Krankentagegeldern den Einkommensausgleich übernehmen, geht EKS über diesen Ansatz hinaus und bietet zudem einen finanziellen Ausgleich für die laufenden Betriebsausgaben. EKS ist somit eine sinnvolle Ergänzung, um die gesamte wirtschaftliche Situation speziell von Freiberuflern und Selbständigen zu schützen. „Schon aus Haftungsgründen sollten Makler ihren Kunden in dieser Zielgruppe EKS anbieten, denn die meisten kleineren Firmen halten Krankheitsphasen des Entscheiders nur kurze Zeit durch und dieses Risiko lässt sich eben durch EKS ausschließen“, meint Volz-Vorstand Christian Wetzel.
Die bereits 1952 gegründete Volz-Unternehmensgruppe hat sich darauf spezialisiert, als modernes Systemhaus für Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen Vertriebs-, Steuerungs- und Verwaltungsmaßnahmen zu optimieren. Zudem bietet Volz im Rahmen seiner Softwareanwendungen auch Spezialangebote an, so beispielweise EKS in Zusammenarbeit mit Generali Österreich.
Der Anspruch auf die EKS Einkommenssicherung läuft dabei im Krankheitsfall bis zu 24 Monate und bietet als Besonderheit, dass nicht nur Krankheitsfälle abgedeckt werden. „Der Kunde erhält den versicherten Tagessatz nicht nur bei Krankheit oder Unfall, sondern auch bei Sachschäden, beispielsweise in Folge von Brand, Explosion, Austritt von Leitungswasser, Sturm, Hagel, Schneedruck oder Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus. Hinzu kommt der Schutz vor Ausfällen beim Tod des Ehepartners, der Eltern oder Kinder, bei Flugverspätungen oder Flugausfall sowie bei Unruhen im Ausland“, erklärt Andreas Glaser, Versicherungsexperte bei Volz. Als weiterer Vorteil ist der Kündigungsverzicht während der vereinbarten Laufzeit zu nennen. Ist beispielsweise eine Vertragsdauer von zehn Jahren vereinbart, so verpflichtet sich Generali zur Einhaltung des Vertrages – auch bei Häufung von Schäden. Dabei besteht selbst bei vereinbarter zehnjähriger Vertragsdauer die Möglichkeit der jährlichen Kündigung. Der Kunde muss für diesen Fall lediglich den Vorteil der günstigeren Prämie im Vergleich zum jährlichen Vertragsabschluss erstatten.
Zum 1. April hat Volz die Bedingungswerke für die Tarife noch einmal überarbeitet und angepasst. Heraus kam eine Prämiensenkung von 15 Prozent im Grundtarif. Für Millionen von Freiberuflern und Selbständigen bietet sich mit EKS Einkommenssicherung damit ein wichtiger Baustein einer zielgerichteten Versorgung im Krankheitsfall oder bei Betriebsausfall.
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