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Jedes Unternehmen muss eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einrichten

Pressemitteilung/press release

Jedes Unternehmen muss eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einrichten

Seit mehr als 5 Jahren gilt in Deutschland, das jedes Unternehmen eine Beschwerdestelle für seine Beschäftigten benennen muss. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens. Wird keine Beschwerdestelle benannt stellt dies einen groben Pflichtverstoß dar. Der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft…

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