Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2030 einen Systemwechsel eingeleitet, der für die Transportbranche eine umfangreiche Reihe von Veränderungen bedeutet. Einerseits soll die LKW-Maut um eine CO2-Komponente erweitert werden. Und andererseits steht den Transportunternehmen eine Erhöhung des Dieselpreises über den zunächst moderat, später aber stärker ansteigenden Preis für pro Tonne CO2 ins Haus.
Der Preis pro Tonne CO2 soll zunächst ab 2021 zunächst zehn Euro betragen, dann aber bis 2025 durch jährliche Anstiege auf 35 Euro steigen. Insbesondere ab 2026 soll der Emissionshandel so verschärft werden, so dass sich der CO2-Preis in einem Korridor zwischen mindestens 35 Euro und maximal 60 Euro pro Tonne bewegt wird.
Für die Verbraucher bedeutet das, dass die Preise für Benzin und Diesel zunächst um drei Cent pro Liter steigen. Bis 2026 werden sich die Kraftstoffe dann um 9 bis 15 Cent je Liter verteuern. Ein CO2-Aufschlag auf die LKW-Maut soll laut Klimakabinett dann von 2023 an gelten.
VERDOPPELUNG DER LKW-MAUT
Um wie viel Cent sich die Mautsätze erhöhen werden, war dem Klimaprogramm nicht zu entnehmen. Doch vor allem das Bundesumweltministerium drängt auf einen hohen Preis in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2. „Bei einem Euro-6d-Schwerlast-LKW mit 40 Tonnen entspräche dies zusammen mit der Verteuerung des Dieselpreises um acht Cent pro Liter nahezu einer Verdoppelung der LKW-Maut um circa 18 Cent pro Kilometer“, schreibt der BDI in einem Kommentar zum Klimaprogramm. Er warnt vor einer LKW-Mauterhöhung, weil besonders im Schwerlastverkehr Alternativen zum Dieselantrieb fehlten. Selbst bei optimistischen Annahmen dürften 2025 noch 90 Prozent der LKW mit fossilen Kraftstoffen betrieben werden.
Dabei hält der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) eine CO2-Maut für sinnvoll. „Nur so ist sichergestellt, dass auch ausländische LKW, die mittlerweile über 40 Prozent Marktanteil in Deutschland haben, von der Klimaabgabe erfasst werden“, kommentiert der Verband. Als Ausgleich für die Doppelbelastung durch CO2- Preis und Maut fordert der BGL, für LKW einen günstigeren „Gewerbediesel“ einzuführen, der an der Zapfsäule für LKW abgerechnet werden kann. Nicht vorgesehen ist allerdings die schon oft diskutierte Ausweitung der LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Auch eine Benutzungsgebühr für Landesstraßen und kommunale Straßen einzuführen, wie die CDU noch in ihrem Klimakonzept in der vergangenen Woche angedacht hatte, taucht im Klimaschutzplan jetzt nicht mehr auf.
Ebenfalls Inhalt des Beschlusses ist, die Anschaffung von LKW mit klimaschonenden Antrieben einschließlich Wasserstofftechnik sowie den Ausbau einer bedarfsgerechten Tank- und Ladeinfrastruktur zu fördern. Ziel sei es, dass bis 2030 etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erbracht wird. Noch für 2019 kündigte die Regierung einen Masterplan Ladeinfrastruktur an. Für den BDI springt die Regierung bei den alternativen Kraftstoffen allerdings zu kurz. „Innovations- und Investitionsanreize für fortschrittliche und synthetische Kraftstoffe sind ungenügend berücksichtigt. Eine vorab in die Diskussion gebrachte Befreiung CO2-neutraler Kraftstoffe von der Energiesteuer auf Kraftstoffe fehlt gänzlich“, urteilt der Industrieverband.
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