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belboon-adbutler GmbH

Unternehmen

Affiliate Marketing auf Bundesdatenschutznovelle vorbereitet


27. Juni 2012, 12:25
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

•Geschäftsmodell begünstigt Einhalten der BDSG-Novelle
•Double Opt-In sorgt für hohe Datensicherheit
•Rechtsexperte rät Bewusstsein für das Thema zu schärfen

Berlin, 27. Juni 2012 – Das performancegetriebene Geschäftsmodell im Affiliate Marketing begünstigt die Einhaltung der zum 31. August 2012 vollständig wirksamen Bundesdatenschutz-Novelle (BDSG-Novelle). Dieser Ansicht ist das zu den drei Führenden im D-A-CH-Markt gehörende Affiliate Netzwerk belboon. Advertiser arbeiten über Affiliate Netzwerke häufig mit E-Mail-Versendern (= Publisher) zusammen. „Werbetreibende, die über ihr Partnerprogramm Datensätze (=Leads) generieren, zahlen nur bei valider Lead-Qualität“, so Manuel Kester, Geschäftsführer der belboon-adbutler GmbH. Es macht bei einer performancebasierten Abrechnung für E-Mail-Publisher demzufolge wenig Sinn mangelhafte Datenbanken aufzubauen. Laut der BDSG-Novelle sind Firmen mit Kundendatenbanken ab 1. September 2012 dazu verpflichtet, alle Datensätze zu protokollieren und die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Dateninhabers einzuholen. Aus diesem Grund müssen die Unternehmen dafür sorgen ihre Kundendatenbanken aktuell zu halten. Dies gilt auch, wenn eine Einwilligung – ob zur Erhebung, Speicherung oder Nutzung von Daten – einzeln oder gesamt widerrufen worden ist.

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, Spezialist im Recht der Neuen Medien und des gewerblichen Rechtsschutzes, schätzt die Folgen der BDSG-Novelle für das Online Marketing allgemein als gering ein. Grundlage dafür ist das sogenannte Double Opt-In. Nach Eingabe der Adressdaten für einen Newsletter geht automatisch eine E-Mail an die hinterlegte Mailadresse, in der der Adressat aufgefordert wird seinen Eintrag zu bestätigen. Dadurch wird die Richtigkeit der Daten geprüft, die Leads erfüllen die rechtlichen Anforderungen und haben eine hohe Qualität. Durch den digitalen Eingang der Daten und die automatisierte Weiterverarbeitung wird gleichzeitig vermerkt in welchem Maß der Kunde der Nutzung seiner Daten zustimmt. Dr. Bahr rät „das Bewusstsein für das sehr komplexe Thema“ zu schärfen und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten zu lassen. Auch belboon empfiehlt seinen Kunden sich zu informieren. Manuel Kester: „Wir – aber auch andere Affiliate Netzwerke – achten bei der Leadgenerierung auf eine hohe Qualität, um hier im Sinne unserer Partner auch künftig nennenswerte Umsätze zu erwirtschaften. Kein Netzwerk kann es sich leisten Leads zu generieren, die nicht der BDSG-Novelle entsprechen.“ E-Mail-Publisher sollten im eigenen Geschäftsinteresse darauf achten, ihre Daten aktuell zu halten und folglich die Bestimmungen der BDSG-Novelle zu beachten.

Informationen zum Unternehmen: http://www.belboon.de
Download der Mitteilung unter: http://www.belboon.com/de/pressemitteilungen.html


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