Der Bundesgerichtshof hat mit Datum vom 29. März 2017, Az. IV ZR 533/15, festgestellt, dass Private Krankenversicherungen grundsätzlich die Kosten für eine LASIK-OP übernehmen müssen. Hierauf weist Rechtsanwältin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Private Krankenversicherung die Erstattung von Behandlungskosten abgelehnt. Die Versicherte hatte eine Fehlsichtigkeit von -3 und -2,75 Dioptrien und trug zuvor eine Brille, bevor sie sich entschied, die Fehlsichtigkeit durch einen operativen Eingriff beheben zu lassen. Die Versicherung begründete ihre Ablehnung der Erstattung der Kosten damit, dass bereits keine Erkrankung der Versicherten vorgelegen habe, weil durch das Tragen einer Brille die volle Sehfähigkeit vorliegen würde. Das Amtsgericht und das Landgericht als Berufungsinstanz gaben zunächst der Versicherung Recht und haben jeweils die Klage abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass entgegen der Entscheidungen der Vorinstanzen die Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen darstellt. Demnach liegt eine Krankheit vor, wenn die körperlichen Normalfunktionen nicht nur ganz geringfügig beeinträchtigt sind. In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde folgerichtig argumentiert, dass eine Krankheit vorliegt, wenn beispielsweise ein beschwerdefreies Lesen oder die Teilnahme am Straßenverkehr ohne Hilfsmittel nicht möglich ist.
Diese Entscheidung bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt erneut, dass die Versicherungsbedingungen nicht aus Sicht des Versicherers, sondern aus der eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers auszulegen sind. Vorliegend hat das Gericht festgestellt, dass daher die Frage der Unerwartetheit einer Erkrankung folglich auch nicht aus Sicht des Versicherers, sondern des Versicherten zu beantworten sei.“
Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Versicherungsgesellschaften und Großbanken anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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