Was Geschäftsführer jetzt angehen sollten: Privat-Haftungs-Stopp bei KI sicherstellen
KI VO-Umsetzungs-Frist: ab 02. August 2026 gilt Privathaftung und Fürsorgepflicht bei beruflicher Nutzung von KI
Aktuell nutzen in Deutschland laut Umfrage des IFO Instituts durchschnittlich nur ca. 54% der Unternehmen Anwendungen, die die so genannte Künstliche Intelligenz beinhalten. Deutlich geringer ist die Zahl bei kleinen Betrieben bis ca 50 Mitarbeitenden. Dort nutzen laut der Umfrage nur 17% KI. Für alle gilt: Sie müssen die Vorgaben des EU AI Acts erfüllen. Die Frist hierfür läuft ab: Am 2. August 2026 ist es soweit und die EU-Regeln gelten ab dann für alle Betriebe, die KI nutzen.
Vielen Geschäftsführenden ist nicht bewusst, dass der AI Act sowohl in die Privat-Haftung greift als auch Bestandteil der Fürsorgepflicht ist. Wer die Vorgaben der KI-Verordnung umgesetzt hat, kann jedoch einen Haken an diese Anforderung setzen.
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Nach wie vor haben zahlreiche Betriebe nicht mit der Umsetzung der KI Verordnung gestartet. Unter vier Augen sagen viele Geschäftsführende ganz offen: "Schon wieder so eine Vorgabe. Wir haben einfach keine Zeit dafür und auch kein Personal." Sie fühlen sich gegängelt von zunehmenden Anforderungen seitens der EU.
Das führt in einigen Fällen dazu, dass die Umsetzung "geschoben" oder aber im hektischen Arbeitsalltag vergessen wird. Geschäftsführende tun jedoch gut daran, sich mit der Implementierung jetzt, vor dem Beginn der Haftung, zu befassen.
Auch Unternehmen, die die KI-VO bereits umgesetzt haben, sollten noch einmal prüfen, ob sie alles, was relevant ist, tatsächlich berücksichtigen und ob die Maßnahmen ausreichen.
Drei Gründe dafür nennen wir im Folgenden:
1) Privathaftung: Bedingt durch entweder Produkthaftungsgesetze oder aber (viel eher der Fall) nach dem BGB z.B. bei Beschwerden, Klagen oder ähnlich gelagerten Aspekten greift die Privathaftung, falls der AI Act nicht umgesetzt wurde.
2) Fürsorgepflicht: Der AI Act gehört zu den Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung. Mitarbeitende sind z. B. über die Risiken und über die Pflichten bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz zu informieren und aufzuklären.
3) Umsetzung vor Fristablauf: Die Umsetzung benötigt ausreichend Zeit und umfassendes Know-how. Pflicht sind laut AI Act allenfalls nicht nur die Erstellung einer Risikoananalyse und einer Policy (was grob bedeutet: Prozessabläufe schriftlich fixiert), sondern damit verbunden insbesondere auch die Schulung von Mitarbeitenden.
Vor allem gilt dies, wenn Tools genutzt werden, die in den "Risiko"-Bereich fallen. Darunter können gehören z. B. HR Tools für Bewerbungen oder z.B. Tools zur Auswertung von Kundenperformance-Daten und darauf aufbauende Entscheidungen.
Die Frist hierfür ist der 2. August 2026. Dann gelten nicht nur für die Unternehmen, die (Hochrisiko) AI zur Verfügung stellen (also im weitesten Sinne, diese AI Tools "herstellen" - zB Open Ai, Microsoft, IBM etc.) sondern auch für diejenigen Unternehmen, die die "Maschinen" und Technologien im Unternehmen nutzen (d.h. im "Sprech" des AI Act, der KI Verordnung so genannte Betreiber sind).