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Rieder Media

Agentur

Österreichs Section Control-Anlagen zwingen zu korrekter Fahrweise


27. Mai 2015, 17:15
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

(Zürich/Innsbruck, den 27. 05. 2015)Für die einen ist eine strenge Verkehrsüberwachung ein Beitrag zur Verkehrssicherheit, andere vermuten dahinter Beutelschneiderei. Österreich jedenfalls forciert seit einigen Jahren präventive Maßnahmen, unter anderem die Geschwindigkeitsüberwachung mit Section Control-Anlagen. Und das mit Erfolg: Die Zahl der Verkehrstoten sank laut Statistik Austria im Jahr 2014 um 25 auf 430 und lag damit 5,5 % niedriger als im Vorjahr – das niedrigste Ergebnis seit Einführung der Unfallstatistik in Österreich im Jahr 1961. Section Control-Anlagen kommen vor allem auf Streckenabschnitten mit einem erhöhten Unfallrisiko zum Einsatz.

Beim Section Control-Verfahren handelt es sich um ein System, das die gefahrene Geschwindigkeit auf einem bestimmten Streckenabschnitt kontrolliert. „Im Gegensatz zum klassischen Blitzer, der eine einmalige Geschwindigkeitsspitze erfasst, wird mit einer Section Control-Anlage die Durchschnittsgeschwindigkeit für die Wegstrecke ermittelt“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck. Bei der Einfahrt des Fahrzeugs in den Überwachungsbereich werden das Kennzeichen und der Durchfahrtzeitpunkt erfasst. Beim Verlassen der Messstrecke wird das Fahrzeug erneut aufgezeichnet.

„Bestätigt die Auswertung der Daten eine korrekte Fahrweise, werden die Daten sofort wieder gelöscht“, schildert Tramposch, dessen Kanzlei sich unter anderem mit dem Verkehrs- und dem Verkehrshaftungsrecht beschäftigt, „liegt hingegen eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit vor, werden die Daten zur Weiterverarbeitung durch die Bußgeldbehörden gespeichert.“

Toleranz wird in Österreich beim Thema Verkehrssicherheit kleingeschrieben. „Die Section Control-Anlagen sind durchweg nur auf eine Toleranz von drei km/h eingestellt, ab 100 km/h sind es drei Prozent“, stellt Tramposch klar. Nicht wirklich viel für jemanden, der zügig unterwegs ist. Außerdem haben die Anlagen gleich einen zweiten Nutzen, der ebenfalls zu einer korrekten Fahrweise anhält: Parallel zur Geschwindigkeitsmessung können sie das Befahren gesperrter Fahrstreifen dokumentieren und so eine entsprechende Bestrafung vorbereiten.

„Section Control beschränkt sich in Österreich längst nicht mehr nur auf die Autobahnen“, warnt Tramposch, dessen Kanzlei zur internationalen Beratungsallianz GGI gehört, alle, die ihren Urlaub in Österreich verbringen wollen oder das Land Richtung Süden und zurück durchfahren. Die erste Anlage auf einer Landstraße wurde in Niederösterreich auf der Kremser Straße (B 37) am „Gföhler Berg“ installiert. Und seit Anfang Mai 2015 gibt es eine mobile Messstation im Baustellenbereich der Hochstraße Inzersdorf auf der Tangente in Wien.

Auf den Autobahnen in Österreich stehen bisher fünf fest installierten Section Control-Anlagen:

- auf der A7 beim Tunnel Bindermichl (in der Nähe von Linz)
- auf der A9 im Plabutsch Tunnel (in der Nähe von Graz)
- auf der A2 im Ehrentalerbergtunnel (in der Nähe von Klagenfurt)
- auf der A2 am Wechsel (zwischen Edlitz und Grimmstein in Niederösterreich)
- auf der A22 im Kaisermühlentunnel (Donauufer Autobahn)

Hinweis für die Redaktion:

GGI ist eine der führenden internationalen Kooperationen unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. 496 Mitgliedsfirmen mit mehr als 700 Büros und über 25.000 Mitarbeitern weltweit beraten Kunden in 118 Ländern. Im Jahr 2014 haben sie einen kumulierten Umsatz von 4,831 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Zusammenarbeit bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.

Das GGI-Mitglied Tramposch & Partner mit Standorten in Innsbruck, Wien und Eisenstadt ist auf Schadensersatzfragen und die damit verbundenen Regresse spezialisiert. Schwerpunkte sind Sport- und Freizeitunfälle, insbesondere bei allen Wintersportarten, sowie Verkehrsunfälle.

Fachfragen beantwortet gerne:

Dr. Hubert Tramposch
Tramposch & Partner
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A-6020 Innsbruck
Telefon: +43 (0) 512 | 57 17 57
Telefax: +43 (0) 512 | 58 71 59
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